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24.4660 · Interpellation · 2024-12-20

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Bundesversammlung hat am 20. Dezember 2024 eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung verabschiedet, die das Gleichgewicht in diesem Bereich erheblich stört und gleichzeitig grosse Steuerausfälle mit sich bringt.

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zur Reform in der vom Parlament verabschiedeten Form und zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen zu beantworten:

1. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat eine Senkung des Leitzinses auf 0,5 Prozent angekündigt. Es ist immer wahrscheinlicher, dass die durchschnittlichen Hypothekarzinsen dauerhaft unter 1,5 Prozent liegen. Wie hoch wären die Steuerausfälle aufgrund der Reform bei einem durchschnittlichen Zinssatz von 1 Prozent oder 1,25 Prozent?

2. Die Reform führt zu grossen Steuerausfällen. Das bedeutet, dass einige Steuerzahler und Steuerzahlerinnen gegenüber dem Rest der Bevölkerung begünstigt werden. Kann man sagen, dass die Personen, die über sehr grosse Immobilien mit einem enormen Wert verfügen und keine Schulden im Zusammenhang mit diesen Immobilien haben, im Vergleich zur aktuellen Situation am stärksten profitieren?

3. Mit welcher Steuersenkung kann ein Eigentümer einer herrschaftlichen Villa im Wert von 10 000 000 Franken rechnen, der seine Immobilie heute vollständig mit Eigenmitteln finanziert? Wie würde sich die steuerliche Situation einer Eigentümerin mit einem steuerpflichtigen Einkommen von 100 000 Franken ändern, wenn sie über eine Immobilie im Wert von 500 000 Franken verfügt, die mit einer Hypothek in Höhe von 400 000 Franken zu einem Hypothekarzins von 3 Prozent belastet ist, und sie Unterhaltskosten in Höhe von 10 000 Franken tragen muss?

4. Kann der Bundesrat erklären, in welchem Verhältnis der Wert einer Immobilie, die als Erstwohnung genutzt wird, zur Steuererleichterung steht, die durch den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung erreicht wird?

5. Wie wirkt sich die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den Finanzausgleich aus?

Welches sind insbesondere die langfristigen Auswirkungen auf das Gleichgewicht des Finanzausgleichs?

Stellungnahme des Bundesrates

Die von den Eidgenössischen Räten beschlossene Reform führt dazu, dass die heutigen Verschuldungsanreize insbesondere für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer sowie teilweise auch jene für Vermieterinnen und Vermieter deutlich reduziert werden. Zudem werden auch die Anreize von Mieterinnen und Mietern reduziert, sich zu verschulden (z. B. durch Konsumkredite). Ebenso bewirkt sie eine erhebliche Vereinfachung des Steuersystems sowie eine Reduktion des administrativen Aufwands für die steuerpflichtigen Personen und die kantonalen Steuerverwaltungen. Die finanziellen Auswirkungen der Reform der Wohneigentumsbesteuerung hängen massgeblich vom künftigen Zinsniveau ab. Die pauschale Aussage, wonach die Reform zu Mindereinnahmen führt, ist daher nicht korrekt (vgl. auch nachfolgend).

1. Für die Schätzung des Aufkommenseffekts der Reform ist der hypothekarische Referenzzinssatz relevant (Stand Anfang Februar 2025: 1.75%). Dieser gibt das durchschnittliche Zinsniveau der von Banken vergebenen Bestandshypotheken wieder. Bei einem hypothekarischen Referenzzinssatz von 1.5% werden die gesamtstaatlichen Mindereinnahmen auf knapp 1.7 Milliarden Franken geschätzt, bei einem Zinsniveau von beispielsweise 4% werden die Mehreinnahmen auf rund 1.5 Milliarden Franken geschätzt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird bis April 2025 aktualisierte Schätzungen der finanziellen Auswirkungen unter Berücksichtigung zusätzlicher Zinsszenarien publizieren.

2. Die Auswirkungen auf die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer hängen ebenfalls vom künftigen Zinsniveau ab. Ab einem Zinsniveau von grob geschätzt 3% können sich mit der Reform auch gesamtstaatliche Mehreinnahmen bzw. eine Höherbelastung für die Gesamtheit der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ergeben. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit geringem Zins- und Unterhaltsaufwand dürften – unabhängig vom Wert der Liegenschaft – häufiger von einem Systemwechsel profitieren. Rentnerhaushalte sind in dieser Gruppe überrepräsentiert.

3. Die steuerlichen Auswirkungen des Systemwechsels hängen grundsätzlich i) vom Wohnort, ii) von der Höhe des Bruttoeigenmietwerts, iii) von der Höhe der Abzüge (Renovations- und Zinsaufwand) und iv) vom sonstigen steuerbaren Einkommen ab.

Der im Beispiel angesprochene Besitzer einer Immobilie von 10 Millionen Franken dürfte vom Systemwechsel profitieren, wenn er die Immobilie vollständig mit Eigenmitteln finanziert.

Jedoch lädt die Nichtbesteuerung der Kapitalgewinne im Privatvermögen in Verbindung mit der faktisch vollen Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen im heutigen System dazu ein, zwecks Steueroptimierung die Hypothekarverschuldung hochzuhalten und die damit geschaffene Liquidität zu nutzen, um in Wertschriften zu investieren, mit dem Ziel, steuerfreie Kapitalgewinne zu erzielen. Nutzt der Wohneigentümer eine solche Strategie, die auf steuerfreie Kapitalgewinne abzielt, dann würde der Systemwechsel für diesen Typus von Eigenheimbesitzer zu einer spürbaren Steuererhöhung führen.

4. Die ESTV hat 2023 eine Notiz publiziert, welche die Verteilungswirkungen der Eigenmietwertbesteuerung untersucht (Verteilungswirkungen einer Reform der Eigenmietwertbesteuerung; https://www.estv2.admin.ch/stp/notizen/stp-notizen-2023-verteilwirkungen-emw-de.pdf). Die ESTV wird die Analyse der Verteilungswirkungen unter Berücksichtigung der im Parlament beschlossenen quotal-restriktiven Schuldzinsenregel im April 2025 aktualisieren. Sie wird dabei auch die von der Interpellantin aufgeworfene Frage im Rahmen der bestehenden Datengrundlagen adressieren.

5. Der Finanzausgleich berücksichtigt Einkommen und Vermögen der Steuerpflichtigen. Der Systemwechsel wirkt sich auf die Einkommens-, nicht aber auf die Vermögenssteuer aus. Der Aufkommenseffekt der Reform hängt stark vom künftigen Zinsniveau ab, so dass allgemein gültige Aussagen zur Veränderung des Ressourcenpotenzials der Kantone nicht möglich sind.