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24.7329 · Fragestunde. Frage · 2024-05-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen der Zustellung der IV-Zugangsdaten zum Abhören der Tonaufnahmen von Begutachtungen findet sich unter Sanktionsandrohung folgender Passus: "Der Inhalt oder Teile davon dürfen weder aufgezeichnet noch weitergeleitet werden".
Gestützt auf welche rechtlichen Grundlagen wird den Destinatären untersagt, die Tonaufnahmen aufzuzeichnen und diese Dritten (z.B. Ärzten oder Bevollmächtigten) weiterzuleiten, dies obwohl die EKQMB im Bericht vom 7.11.2023 selber eine Auswertung durchgeführt hat?

Stellungnahme des Bundesrates

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