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24.8007 · Fragestunde. Frage · 2024-12-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Das SECO teilte einer Journalistin aus Polen mit: «Bei Exporten an eine Privatfirma wird keine Nichtwiederausfuhr-Erklärung verlangt». Das steht in Widerspruch zu Artikel 18 Kriegsmaterialgesetz, eine Ausfuhrbewilligung setze stets die Erklärung einer Regierung voraus, dass das Material nicht wieder ausgeführt wird.
- Seit wann verzichtet das SECO auf eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung, wenn ein Export an eine Privatfirma geht?
- Was ist die Rechtsgrundlage?
- Wie verhindert das SECO Missbräuche?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

Wird bei Kriegsmaterialexporten an eine Privatfirma tatsächlich keine Nichtwiederausfuhr-Erklärung verlangt? | Lexipedia | Lexipedia