25.081 · Geschäft des Bundesrates · 2025-11-05
Justiz- und Polizeidepartement
Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
Zusammenfassung
Botschaft vom 5. November 2025 zur Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)»
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.11.2025
Der Bundesrat empfiehlt die «Demokratie-Initiative» zur Ablehnung
Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung. Diese greift seiner Ansicht nach erheblich in die kantonalen Kompetenzen ein. In seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat er auch Postulatsberichte über Einbürgerungen bei der zweiten Ausländergeneration sowie über die Protokollierung von Einbürgerungsgesprächen gutgeheissen. Die Ergebnisse sollen in die Diskussion mit den Kantonen und Gemeinden einfliessen.
Die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» ist am 21. November 2024 mit 104 569 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen vereinheitlicht werden und in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Ausländerinnen und Ausländer sollen sich ordentlich einbürgern lassen können, wenn sie sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten, nicht zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. Wer diese Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, hätte einen Anspruch auf Einbürgerung.
Damit würden die bestehenden Anforderungen an die ordentliche Einbürgerung herabgesetzt. Zudem würde dem Bund die abschliessende Kompetenz über das ordentliche Einbürgerungsverfahren erteilt, das heute auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde geregelt ist. Damit will die Demokratie-Initiative die Unterschiede zwischen den Kantonen und Gemeinden beseitigen und für mehr Gleichbehandlung sorgen. Der Bundesrat hingegen möchte an der Dreistufigkeit des Schweizer Bürgerrechts und den Kompetenzen der jeweiligen Staatsebene festhalten. Daher beantragt er dem Parlament, die Volksinitiative der Stimmbevölkerung ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen und deren Ablehnung zu empfehlen.
Zusammen mit der Botschaft zur Demokratie-Initiative hat der Bundesrat zwei Postulatsberichte gutgeheissen, die das Thema Einbürgerungen betreffen.
Erhebliche kantonale Unterschiede
Das Postulat 22.3397 der Staatspolitischen Kommission des Ständerats beauftragte den Bundesrat, der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund zu gehen. Zur Beantwortung hatte das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine externe Studie und ein rechtsvergleichendes Gutachten in Auftrag gegeben.
Gestützt auf die externe Studie kommt der Bundesrat zum Schluss, dass bei der ordentlichen Einbürgerung erhebliche kantonale Unterschiede bestehen, wodurch die Chancengleichheit nicht in allen Fällen gewährleistet ist. Der Bundesrat regt daher an, dass die Kantone aufgrund der Ergebnisse der Studie und des Gutachtens gemeinsam Möglichkeiten zur Vereinfachung und zur Harmonisierung des Einbürgerungsverfahrens prüfen. Damit wäre es nicht mehr so entscheidend, in welcher Gemeinde und in welchem Kanton eine Bewerberin oder ein Bewerber der zweiten Generation das Gesuch einreicht. Eine abschliessende Bundeskompetenz im Einbürgerungsverfahren kommt jedoch nicht in Betracht. Das föderalistische System der Dreistufigkeit des Schweizer Bürgerrechts hat sich gut bewährt und soll nicht in Frage gestellt werden.
Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit
Das Postulat 20.4344 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats beauftragte den Bundesrat zu untersuchen, wie die Kantone Einbürgerungsgespräche protokollieren und welche Vorgaben dazu bestehen.
Auf der Basis einer externen Studie stellt der Bundesrat fest, dass verschiedene Kantone und Gemeinden nur mündliche Einbürgerungsgespräche durchführen. Bundesrechtliche Vorgaben, wie diese Gespräche durchzuführen sind, gibt es nicht. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine Protokollierungspflicht die Rechtssicherheit verbessern würde. Die Aufzeichnung der Einbürgerungsgespräche könnte die Qualität der Protokolle erhöhen und deren Nachvollziehbarkeit verbessern. Die Ergebnisse seiner Untersuchung will er in die laufende Evaluation des Bürgerrechtsgesetzes einbeziehen.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 30.04.2026
Nationalrat lehnt einfachere Einbürgerungsverfahren deutlich ab
Nationalrat will Einbürgerung weder vereinheitlichen noch vereinfachen
Der Nationalrat will das Schweizer Einbürgerungsverfahren weder vereinheitlichen noch vereinfachen. Mit einer Zweidrittelsmehrheit hat er ein Nein zur Demokratie-Initiative beschlossen. Von Minderheiten beantragte Gegenvorschläge lehnte er ebenfalls ab.
Rund fünfeinhalb Stunden debattierte der Nationalrat am Donnerstag über die Initiative. Auf Antrag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) beschloss er danach nicht überraschend eine Nein-Empfehlung, mit 130 zu 62 Stimmen und einer Enthaltung. SP und Grüne unterstützten die Initiative. Nun ist der Ständerat am Zug.
Eingereicht wurde die Volksinitiative "Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)" von der zivilgesellschaftlichen Allianz "Aktion Vierviertel". Sie will, dass der Bund für die Gesetzgebung zur Einbürgerung zuständig ist. Die Kantone sollen die Verfahren weiterhin durchführen, aber keine Kriterien mehr festlegen können.
Fünf Jahre Aufenthalt gefordert
Bereits nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz soll es einen Anspruch auf eine Einbürgerung geben. Die drei weiteren Voraussetzungen dafür wären Grundkenntnisse einer Landessprache, keine Gefährdung der Sicherheit und keine schwerwiegende Straffälligkeit.
Heute kann sich einbürgern lassen, wer seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnt und eine Niederlassungsbewilligung C hat. Die kantonalen Gesetzgebungen sehen zusätzlich einen Mindestaufenthalt zwischen zwei und fünf Jahren in der Gemeinde und im Kanton vor. Die Kantone können noch weitere Vorgaben erlassen.
Im Parlament stellten sich SVP, FDP, Mitte und GLP gegen die Initiative - und kritisierten die "Zentralisierung" bei Bund. Die Initiative mache die Einbürgerung zum Verwaltungsakt, sagte Simone Gianini (FDP/TI). Auch schlecht Integrierte und selbst strafrechtlich Verurteilte könnten den Roten Pass bekommen.
"Verschleuderung des Passes"
Lediglich noch Grundkenntnisse einer Landessprache wären gefordert. Den lokalen Behörden würde der Ermessensspielraum beim Einbürgern entzogen, gab Barbara Steinemann (SVP/ZH) zu bedenken. Und weder Fürsorgeabhängigkeit noch Einträge im Betreibungsregister wären Hindernisse für eine Einbürgerung.
Piero Marchesi (SVP/TI) sprach von einer Initiative "für das Verschleudern des Schweizer Passes". Mit einem Ja könne rund eine Million Ausländerinnen und Ausländer Schweizerinnen und Schweizer werden, warnte Pascal Schmid (SVP/TG). Wer sich um Einbürgerung bemühe, bekomme sie heute auch, sagte Lukas Reimann (SVP/SG).
Die Mitte sehe die Einbürgerung als Abschluss einer Integration, sagte auch Nicolò Paganini (Mitte/SG). Auch vorläufig Aufgenommene, Personen im Asylverfahren oder mit Status S könnten mit der Initiative eingebürgert werden. "Integration ist Voraussetzung, dass die Demokratie funktioniert", fügte Corina Gredig (GLP/ZH) hinzu.
SP und Grüne hingegen kritisierten, dass ein Viertel der Bevölkerung heute nicht mitbestimmen könne. Das heutige System sei teuer und mit Willkür und Schikanen behaftet und schrecke davon ab, ein Einbürgerungsgesuch zu stellen.
"Daumen hoch oder Daumen runter"
Die Initiative dagegen setze objektive Kriterien, sagte Arbër Bullakaj (SP/SG), Co-Präsident der "Aktion Vierviertel". Ebenso beseitige sie den Flickenteppich der Chancen und Kosten für die Einbürgerung in den Kantonen. "Die Einbürgerungschancen schwanken, abhängig vom Wohnort, zwischen 600 und 5000 Franken."
Mattea Meyer (SP/ZH) erinnerte an ihre Mitarbeit in einer Einbürgerungskommission. Den Entscheiden hätten jeweils etwas Willkürliches angehaftet: "Wir machten Daumen hoch oder Daumen runter über die Zukunft von Menschen, die zum Teil schon fast so lange hier in der Schweiz waren, wie ich damals auf der Welt war."
Michael Töngi (Grüne/LU) bat, doch von der Überhöhung der Schweizer Demokratie Abstand zu nehmen. "Demokratie beginnt mit Rechten und mit Sicherheit für alle", sagte Tamara Funiciello (SP/BE). "Demokratie ist kein Club, sondern die Zumutung, damit leben zu müssen, dass alle mitentscheiden können," sagte Cédric Wermuth.
Etwas Entgegenkommen
Minderheiten brachten erfolglos alternative Verfassungsänderungen vor. SP, Grüne und GLP fordern die erleichterte Einbürgerung für die zweite Ausländergeneration - heute ist das nur für die dritte Generation möglich. Die SVP hätte gewollt, dass bei einer Einbürgerung auf andere Staatsangehörigkeiten verzichtet werden muss.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ebenfalls ab. Er wolle an der Kompetenzaufteilung von Bund, Kantonen und Gemeinden und den Einbürgerungskriterien festhalten, sagte Justizminister Beat Jans. Der Bundesrat fordere die Kantone aber auf, für mehr Harmonisierung zu sorgen.
Eine Mehrheit der Nationalratskommission will Einbürgerungswilligen allerdings etwas entgegenkommen und die für die Einbürgerung vorausgesetzte Mindestwohnsitzfrist in Kanton und Gemeinde auf zwei bis drei Jahre verkürzen. Kantone sollen keine zusätzlichen Fristen vorschreiben dürfen. Dieser Vorschlag liegt bei der zuständigen Ständeratskommission.
Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 30.06.2026
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) empfiehlt die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» (25.081) mit 12 zu 1 Stimmen zur Ablehnung. Auf Anträge für direkte Gegenentwürfe ist die Kommission nicht eingetreten.
Die Volksinitiative verlangt eine einheitliche Regelung der ordentlichen Einbürgerung auf nationaler Ebene und eine Herabsetzung der Einbürgerungsvoraussetzungen. Ausländerinnen und Ausländer sollen sich demnach bereits nach fünf Jahren rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz einbürgern lassen können, sofern sie nicht zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hätte einen Anspruch auf Einbürgerung.
Die Kommission kommt zum Schluss, dass die Initiative zu weit geht. Die deutliche Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer von zehn auf fünf Jahre sowie der Verzicht auf kantonale und kommunale Mindestaufenthaltsfristen würden dazu führen, dass sich auch Personen einbürgern lassen könnten, deren Aufenthalt in der Schweiz noch wenig gefestigt ist. Indem die Integrationskriterien weitgehend wegfallen, ist das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen nicht mehr gegeben. Damit würde eine zentrale Voraussetzung des geltenden Rechts entfallen.
Die Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich der Einbürgerung sind klar geregelt und haben sich so bewährt. Die Kommission lehnt eine Kompetenzverschiebung der Staatsebenen ab.
Aus den genannten Gründen empfiehlt die SPK-S die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» zur Ablehnung.
Kommissionsminderheiten schlagen folgende direkte Gegenentwürfe vor: eine Erweiterung der erleichterten Einbürgerung auf die zweite Ausländergeneration, auf Kinder mit einem mindestens fünfjährigen Aufenthalt in der Schweiz und eine erleichterte Einbürgerung bei jahrzehntelangem Aufenthalt in der Schweiz.
Die Volksinitiative kann in einer der nächsten Sessionen im Ständerat behandelt werden.
Auskünfte
Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK)
spk.cip@parl.admin.ch