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25.4064 · Motion · 2025-09-22

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass Start-Ups und KMU im Rüstungsbereich ihre Systeme auf Schweizer Schiess- und Waffenplätzen testen können. Voraussetzung ist, dass die standortspezifischen Nutzungsbedingungen eingehalten werden, die Tests den regulären Armeebetrieb nicht beeinträchtigen und strenge Sicherheits- und Kontrollstandards gewährleistet sind. Ziel ist die Förderung von Innovation und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts sowie der technologischen Souveränität der Schweiz.

Begründung

Die Schweiz ist ein weltweit anerkannter Standort für Innovation und Hochtechnologie. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts und die technologische Souveränität der Schweiz zu stärken, müssen Start-Ups und KMU im Rüstungsbereich gezielt gefördert werden. Diese Unternehmen entwickeln innovative Systeme – wie unbemannte Flug- (UAV) und Bodenfahrzeuge (UGV) –, die sowohl für zivile als auch sicherheitspolitische Anwendungen von Bedeutung sind. Der Zugang zu Schweizer Schiess- und Waffenplätzen ist für die Erprobung solcher Technologien essenziell, da diese Einrichtungen folgende Bedingungen bieten:

  • Grossflächige Testgelände für realitätsnahe Erprobung.

  • Sicherer Rahmen für kontrollierte Tests unter strengen Standards.

  • Möglichkeit für Bewaffnungstests, die für bestimmte Systeme notwendig sind.

Die Rüstungspolitische Strategie des Bundes betont die Absicht die zivil-militärische Zusammenarbeit im Bereich neue Technologien zu vertiefen. Eine Anpassung der Rechtsgrundlagen, die den Zugang zu Schiess- und Waffenplätzen unter klaren Bedingungen ermöglicht, würde diesen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Die Motion gewährleistet, dass Tests unter Einhaltung standortspezifischer Nutzungsbedingungen, strenger Sicherheits- und Umweltstandards sowie ohne Beeinträchtigung des regulären Armeebetriebs erfolgen. So wird die Sicherheit von Bevölkerung und Umwelt geschützt und eine reibungslose Koexistenz von militärischer und ziviler Nutzung sichergestellt.

Die Umsetzung dieser Motion fördert die Innovationskraft von Start-Ups und KMU, schafft Arbeitsplätze, steigert die wirtschaftliche Wertschöpfung und sichert die technologische Souveränität der Schweiz. Angesichts der rasanten globalen Entwicklungen im Bereich unbemannter Systeme ist ein rasches Handeln erforderlich.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.