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25.4582 · Interpellation · 2025-12-17

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Im Zusammenhang mit der RUAG MRO geriet die armasuisse in diesem Jahr bezüglich unzureichender Unternehmensführung und Aufsicht immer wieder in die Kritik. Von Betrugsverdacht bis zu katastrophaler Unternehmensführung: Die RUAG MRO stand wiederholt im medialen Fokus und zu Recht auch im Visier der eidgenössischen Räte. Neben den im Februar bekannt gewordenen Vorfällen sorgt nun ein weiterer Missstand dafür, dass das Misstrauen gegenüber der Geschäftsleitung der RUAG MRO wächst und die Vorwürfe der unzureichenden Kontrolle des zuständigen Departements des Bundes noch schwerer wiegen.

Der jüngste Fall der SIG Sauer P320 legt nahe, dass die armasuisse ähnliche Missstände in der Vergangenheit bewusst verschwiegen hat. Tatsächlich gibt es kein vertrauenswürdiges Aufsichtsorgan, das weiss, was die armasuisse genau macht.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat: Wie will er die Kontrolle über die armasuisse zurückgewinnen, ihr Handeln rechtfertigen, das Vertrauen wiederherstellen und zugleich der RUAG MRO klare und schlüssige Vorgaben machen?

Stellungnahme des Bundesrates

Als Verwaltungseinheit des VBS ist das Bundesamt für Rüstung armasuisse Teil der zentralen Bundesverwaltung. Der Bundesrat führt die Bundesverwaltung, das Parlament übt die Oberaufsicht über die Bundesverwaltung aus, namentlich durch die zuständigen Aufsichtskommissionen. Zusätzlich prüft die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Verwaltungseinheiten als oberstes Finanzaufsichtsorgan. Den Typenentscheid für die neue Dienstpistole der Schweizer Armee hat armasuisse gemäss ihren gesetzlichen Zuständigkeiten im Rahmen eines ordnungsgemässen Verfahrens getroffen. Grundlage dafür bildeten eine umfassende technische Evaluation sowie eine rüstungspolitische und wirtschaftliche Gesamtbeurteilung auf Basis der Rüstungspolitischen Strategie des Bundesrates. Dieser Entscheid hat keinen Bezug zur RUAG MRO. Hersteller der neuen Dienstpistole ist die Firma SIG Sauer. Die RUAG MRO untersteht nicht armasuisse und ist nicht in Beschaffungsentscheide des Bundes involviert. Das Unternehmen ist vollständig im Bundeseigentum und unterliegt den Vorgaben des Bundesrats zur strategischen Steuerung durch den Bund als Eigner (sog. Corporate-Governance-Modell des Bundesrates für bundesnahe Unternehmen). Eignervertreter ist der Bundesrat. Das VBS (GS-VBS) und das EFD (EFV) treten als Eignerstellen auf. Die strategische und operative Unternehmensführung liegt beim Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der RUAG MRO. Die EFK hat die Führung und Steuerung der RUAG MRO überprüft. Die Empfehlungen zur Verbesserung der Kontrollmechanismen wurden im Februar 2025 publiziert (www.efk.admin.ch > Publikationen > Berichte > Führung und Steuerung der RUAG MRO) und werden umgesetzt. Der Bundesrat beabsichtigt weiter, die RUAG MRO in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des öffentlichen Rechts zu überführen. Diese Rechtsform ermöglicht dem Bundesrat klarer definierte und wirksamere Steuerungsinstrumente. Die Vernehmlassung dazu dauert bis zum 21. April 2026. Zudem hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) am 30. Januar 2026 einen Bericht über die Aufsicht und Steuerung der RUAG MRO durch den Bund in den Jahren 2020 bis 2025 publiziert und darin mehrere Empfehlungen an den Bundesrat zur Eignersteuerung der RUAG MRO formuliert (www.parlament.ch > Services > News > Die GPK-S stellt Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Aufsicht und Steuerung der RUAG MRO durch den Bund fest). Zurzeit werden diese Empfehlungen analysiert. Ebenfalls hat die GPK-S ein Postulat zur Überprüfung der Corporate Governance des Bundes über die verselbständigten Einheiten und des dualen Steuerungsmodells (Po. 26.3016) eingereicht.

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