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25.7708 · Fragestunde. Frage · 2025-09-10

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Am 28. September entscheidet die Schweizer Bevölkerung über die Abschaffung des Eigenmietwerts für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Auf dem offiziellen Stimmzettel fehlt der Begriff jedoch, stattdessen ist nur von „Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften“ die Rede.
1. Weshalb wurde „Eigenmietwert“ nicht verwendet auf dem Stimmzettel?
2. Wäre dies rechtlich unzulässig?
3. Täuscht der Begriff „Liegenschaftssteuer“ die Stimmbürger