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25.8035 · Fragestunde. Frage · 2025-12-03

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf die Rassismus-Strafnorm wurde ein Burgdorfer vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau verurteilt, weil er auf Facebook schrieb: «Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden alles andere ist ne Psychische Krankheit die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!»

Geschlecht oder Geschlechtsidentität ist (noch) keine geschützte Kategorie von Art. 261bis.
Hätte der Mann freigesprochen werden müssen?
Handelt es sich um ein Fehlurteil?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat keine Kenntnis vom erwähnten Urteil. Zudem äussert er sich aus Gründen der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz nicht zu gerichtlichen Urteilen. Die Überprüfung von Gerichtsurteilen ist Aufgabe der Rechtsmittelinstanzen.