25.8167 · Fragestunde. Frage · 2025-12-10
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
- Wie kann das Volk über die Übernahme einer neuen EU-Regelung abstimmen, wenn es dazu keine Rechtsakte in der Schweiz mehr gibt?
- Ist ein Referendum gegenüber der Übernahme dann noch möglich?
Stellungnahme des Bundesrates
Neue EU-Rechtsakte werden durch Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse (GA) in die betroffenen Abkommen übernommen. Die Gemischten Ausschüsse entscheiden immer nur im Konsens. Solche GA-Beschlüsse zur Übernahme von EU-Rechtsakten sind völkerrechtliche Verträge. Es kommen deshalb die üblichen innerstaatlichen Regeln für deren Genehmigung zur Anwendung. Fällt die Übernahme eines EU-Rechtsakts in die Zuständigkeit des Parlaments, so kann der GA-Beschluss erst in Kraft treten, nachdem das Parlament und, im Falle eines Referendums, das Volk zugestimmt haben. Dies gilt sowohl bei der Äquivalenz- wie bei der Integrationsmethode. Es gibt somit keine automatische Übernahme von EU-Recht.