Lexipedia

26.030 · Geschäft des Bundesrates · 2026-03-06

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 6. März 2026 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Glarus, Neuenburg, Genf und Jura

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.03.2026

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Glarus, Neuenburg, Genf und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein. Das hält der Bundesrat in seiner am 6. März 2026 verabschiedeten Botschaft fest.

Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:

Im Kanton Bern:

  • die Aufhebung der Amtsbezirke;

im Kanton Glarus:

  • die politische Partizipation;

  • die Organisation der Gemeinden;

im Kanton Neuenburg:

  • digitale Integrität;

im Kanton Genf:

  • die Unterschriftenzahl für kommunale Initiativ- und Referendumsbegehren;

  • Gesamterneuerungswahlen der richterlichen Gewalt;

  • die Abschaffung der Stellungnahmen zu den Kompetenzen der Kandidatinnen und Kandidaten der richterlichen Gewalt;

im Kanton Jura:

  • die Schaffung des Bezirks Moutier;

  • die vorübergehende Abweichung von der Schuldenbremse.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 15.06.2026

Das Parlament beurteilt jährlich mehrere Änderungen von Kantonsverfassungen danach, ob sie Bundesrecht nicht widersprechen. Am Montag lagen dem Ständerat mehrere Anträge zur Gewährleistung von geänderten Kantonsverfassungen vor. Bis auf jene zu Genf hiess er alle gut.

So gewährleistete er unter anderem eine Änderung der Verfassung des Kantons Jura, wo nach dem Kantonswechsel des früheren bernischen Städtchens Moutier die Schaffung eines neuen Bezirks in der Verfassung verankert wurde.

Debatte im Nationalrat, 16.06.2026

Zustimmung

Auskünfte

Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK)

spk.cip@parl.admin.ch

Staatspolitische Kommission (SPK)

Geänderte Verfassungen der Kantone Bern, Glarus, Neuenburg, Genf und Jura. Gewährleistung | Lexipedia | Lexipedia