26.030 · Geschäft des Bundesrates · 2026-03-06
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 6. März 2026 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Glarus, Neuenburg, Genf und Jura
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.03.2026
Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Glarus, Neuenburg, Genf und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein. Das hält der Bundesrat in seiner am 6. März 2026 verabschiedeten Botschaft fest.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
Im Kanton Bern:
die Aufhebung der Amtsbezirke;
im Kanton Glarus:
die politische Partizipation;
die Organisation der Gemeinden;
im Kanton Neuenburg:
digitale Integrität;
im Kanton Genf:
die Unterschriftenzahl für kommunale Initiativ- und Referendumsbegehren;
Gesamterneuerungswahlen der richterlichen Gewalt;
die Abschaffung der Stellungnahmen zu den Kompetenzen der Kandidatinnen und Kandidaten der richterlichen Gewalt;
im Kanton Jura:
die Schaffung des Bezirks Moutier;
die vorübergehende Abweichung von der Schuldenbremse.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 15.06.2026
Das Parlament beurteilt jährlich mehrere Änderungen von Kantonsverfassungen danach, ob sie Bundesrecht nicht widersprechen. Am Montag lagen dem Ständerat mehrere Anträge zur Gewährleistung von geänderten Kantonsverfassungen vor. Bis auf jene zu Genf hiess er alle gut.
So gewährleistete er unter anderem eine Änderung der Verfassung des Kantons Jura, wo nach dem Kantonswechsel des früheren bernischen Städtchens Moutier die Schaffung eines neuen Bezirks in der Verfassung verankert wurde.
Debatte im Nationalrat, 16.06.2026
Zustimmung
Auskünfte
Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK)
spk.cip@parl.admin.ch