26.3015 · Motion · 2026-01-27
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, um im Falle eines bewaffneten Konflikts neben den bestehenden Schutzräumen auch alternative, rasch erreichbare Schutzeinrichtungen als Bestandteil des Bevölkerungsschutzes rechtlich, konzeptionell und planerisch zu verankern.
Dieser Rahmen soll insbesondere:
- geeignete bestehende Infrastrukturen (z. B. Bahnhöfe, Tunnel, Tiefgaragen, Keller, verstärkte öffentliche Gebäude oder nicht ausgelastete Schutzräume) als potenzielle temporäre Schutzeinrichtungen definieren,
- Mindestanforderungen an Schutzwirkung, Zugänglichkeit, Aufenthaltsdauer und Notversorgung festlegen,
- die Zuständigkeiten von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie privaten Infrastrukturbetreibern regeln,
- die Integration dieser Einrichtungen in Warn-, Alarmierungs- und Evakuierungsprozesse sicherstellen,
- sowie die Koordination mit der Mobilitäts- und Operationsplanung der Armee gewährleisten.
Eine Minderheit der Kommission (Gartmann, Addor, Candinas, Golay, Marchesi, Nause, Riner, Schnyder Markus, Walliser) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Der Bericht des Bundesrates vom 5. November 2025 in Erfüllung des Postulats 23.3740 hält fest, dass die bestehenden Schutzräume weiterhin zentral sind, jedoch nicht mehr ausreichen, um die Bevölkerung in einem modernen bewaffneten Konflikt umfassend zu schützen. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung wird sich im Ereignisfall nicht am Wohnort aufhalten und somit keinen unmittelbaren Zugang zu den zugewiesenen Schutzräumen haben.
Der Bericht weist ausdrücklich darauf hin, dass deshalb zusätzliche «alternative Schutzeinrichtungen» vorgesehen werden sollten, die rasch erreichbar sind und zumindest einen temporären Minimalschutz vor Explosionswirkungen und Splittern bieten. Gleichzeitig bestehen hierfür heute weder Inventare, Schutzstandards, Zuständigkeitsregelungen noch betriebliche Konzepte.
Ohne vorgängige Planung drohen im Ernstfall unkoordinierte Eigenlösungen, erhöhte Risiken für die Bevölkerung sowie Zielkonflikte mit militärischen Bewegungen und Evakuierungen. Der Bundesrat selbst betont, dass die Koordination zwischen ziviler Schutzplanung und militärischer Mobilität zwingend vorgängig geregelt werden muss.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Basierend auf der Dachstrategie Schutzbauten erarbeitet das Bundesamt für Bevölkerungs-schutz zurzeit eine Vorstudie zur Entwicklung von alternativen Schutzreinrichtungen (aSE), worin Fragen zu Waffenwirkungen, Schutzgrad, Schutzmöglichkeiten und Umsetzungsvarianten (inkl. Kosten) geklärt werden. Dabei wird auch geprüft, wie aSE unter Nutzung oder Anpassung bestehender Infrastrukturen realisiert werden könnten. Der Bundesrat wird voraussichtlich im 1. Quartal 2027 den Grundsatzentscheid über die zu verfolgende Variante treffen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.