26.3200 · Motion · 2026-03-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägigen Bestimmungen und Regeln so anzupassen, dass die Post bei der Kommunikation mit Sozialpartnern die institutionelle Gleichbehandlung von involvierten Dienstleistungserbringern wahren muss.
Begründung
Die Leistungen von PostAuto werden ungefähr zur Hälfte von privaten Postauto-Unternehmen erbracht. Diese haben alle durch die Post geforderten Leistungen in angemessener Qualität und zu einem ansprechenden Preis zu erfüllen, sind aber oft das letzte Glied in der Kette und haben grundsätzlich wenig mitzureden. Auch bei der Kommunikation der Post werden die privaten Postauto-Unternehmen regelmässig stiefmütterlich behandelt oder komplett übergangen. So auch letzten Dezember, als durch die Gewerkschaft Syndicom in einem gemeinsamen Flyer mit PostAuto Informationen über den PostAuto-Gesamtarbeitsvertrag aus Sicht des Branchenverbandes BUS CH unkorrekt dargestellt wurden. Die Gewerkschaft insinuiert dem Leser regelmässig, sie habe die Regeln für PostAuto UND alle privaten Postautobetriebe verbindlich festgelegt. Die Post versieht und legitimiert derartige Kommunikation regelmässig mit dem eigenen Post-Label. Wie aus der Interpellation 25.4491 hervorgeht, war die entsprechende Kommunikation der Gewerkschaften aus Sicht der Post nicht falsch. Die Post unterliess es aber, den Inhalt des Flyers mit dem PostAuto-Unternehmerverband BUS CH abzusprechen. Will die Post ihre Glaubwürdigkeit sowie Neutralität gegenüber Dienstleistungserbringern auch im Zusammenhang mit der Kommunikation mit Sozialpartnern unter Beweis stellen, muss der Kontakt zu den betroffenen Dienstleistungserbringern (im konkreten Fall mit BUS CH) gesucht und deren Interessen angemessen berücksichtigt werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Rund 50% der PostAuto-Leistungen im regionalen Personenverkehr werden im Auftrag von PostAuto durch private Postauto-Unternehmen (PU) erbracht. Gemäss Post sind diese Unternehmen eng in die betrieblichen Abläufe und Informationsgefässe von PostAuto eingebunden. Zudem werde ein regelmässiger Dialog mit BUS CH (dem Verband der privaten Postauto-Unternehmen) gepflegt. Für die Mitarbeitenden der privaten Postauto-Unternehmen findet der zwischen der PostAuto AG sowie der Gewerkschaft syndicom und dem Personalverband transfair abgeschlossene Gesamtarbeitsvertrag PostAuto keine Anwendung. Hingegen gilt für sie die per 1.1.2026 erneuerte Vereinbarung zu den Mindeststandards in den Anstellbedingungen für die PostAuto-Unternehmer (abgeschlossen zwischen Post, PostAuto sowie syndicom und transfair). Die darin definierten Mindeststandards sind laut Post an die Vereinbarungen der Sozialpartnerschaft angelehnt und werden mit den privaten Unternehmen jeweils vertraglich vereinbart.Nach Angaben der Post sind der Verband BUS CH resp. dessen Mitgliederunternehmen aktuell nicht Teil der Sozialpartnerschaft der Post. Die Post bedauert dies und zeigt sich offen für entsprechende Gespräche. Der Bundesrat nimmt keinen Einfluss auf die Sozialpartnerschaft der Post.Zur Frage der Kommunikation der Gewerkschaft syndicom im Zusammenhang mit den Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden von PostAuto sowie den Mitarbeitenden von privaten Postauto-Unternehmen wird auf die Antwort des Bundesrates zur Interpellation 25.4491 Imark verwiesen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.