26.3443 · Interpellation · 2026-03-20
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Im Rahmen der Direktzahlungen und des RAUS-Programms (regelmässiger Auslauf im Freien) wird immer wieder betont, dass eine grosse Mehrheit der Nutztiere in der Schweiz Zugang ins Freie habe. Diese Aussagen beruhen jedoch oft auf Daten, die in Grossvieheinheiten (GVE) oder als aggregierte Mittelwerte ausgedrückt werden, und auf Erhebungen, die an einem bestimmten Stichtag durchgeführt werden. Dadurch lässt sich die tatsächliche Anzahl einzelner Tiere ‒ nach Art und über das gesamte Jahr hinweg ‒ nicht ermitteln.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Wie viele Nutztiere in der Schweiz haben derzeit regelmässigen Zugang ins Freie (Weide und/oder Bereich unter freiem Himmel), angegeben als Anzahl einzelner Tiere und nicht in GVE?
Wie viele dieser Tiere haben tatsächlich Zugang zu einer Weide und wie viele haben nur Zugang zu einem Bereich unter freiem Himmel?
Wie sehen die Zahlen aufgeschlüsselt nach Art und Unterkategorie aus (z. B. Milchkühe, Rinder, Stiere, Kälber, säugende Sauen, Mastferkel, Legehennen, Masthühner usw.)?
Wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt und welche Faktoren erklären allfällige Veränderungen (z. B. Anpassungen der RAUS-Vorschriften, Änderungen in der Tierhaltung oder Ergebnisse von Kontrollen)?
Auf welchen Datengrundlagen und Berechnungsmethoden beruhen die Zahlen und inwieweit werden sie durch Kontrollen vor Ort überprüft?
Werden die Zahlen zum Zugang ins Freie an einem Stichtag oder über das gesamte Jahr erhoben? Falls die Erhebung an einem Stichtag erfolgt: Welche Verzerrungen ergeben sich daraus insbesondere für Tierkategorien mit kurzen Mast- oder Produktionszyklen (z. B. Masthühner, Mastferkel) und wie viele Tiere (Anzahl einzelner Tiere) haben insgesamt im Laufe eines Jahres Zugang ins Freie?
Stellungnahme des Bundesrates
Tierwohlbeiträge werden pro mittlerem Tierbestand und pro Tierkategorie in Franken je Grossvieheinheit (GVE) ausbezahlt. Eine Milchkuh entspricht beispielweise einer GVE, während eine Milchziege 0,2 GVE und eine Legehenne 0,01 GVE entsprechen. Die Auszahlung für einen mittleren Tierbestand in GVE pro Jahr ist der Tatsache geschuldet, dass Tiere in unterschiedlicher Anzahl und Häufigkeit während des Jahres auf einen Betrieb kommen oder diesen verlassen. Das Zählen von Individuen an einem bestimmten Tag für die Berechnung der Beteiligung an Tierwohlbeiträgen wäre nicht zielführend, da diese Bemessungsmethode stark vom Zeitpunkt der Erhebung und der Jahreszeit abhängt.
1.) und 3.) Die nachfolgende Tabelle zeigt den durchschnittlichen Tierbestand pro Tierkategorie, welcher 2025 RAUS- oder Weidebeträge erhielt. Dabei wurde die Beteiligung in GVE durch den GVE-Wert eines Tieres in der Tierkategorie geteilt.
TierkategorieDurchschnittlicher Tierbestand im RAUS- und WeidebeitragRindergattung und Wasserbüffel, Milchkühe467'791Rindergattung und Wasserbüffel, Tiere > 730 Tage alt, weiblich78'674Rindergattung und Wasserbüffel, Tiere > 730 Tage alt, männlich7'202Rindergattung und Wasserbüffel, Tiere 365-730 Tage alt, weiblich189'032Rindergattung und Wasserbüffel, Tiere 365-730 Tage alt, männlich25'799Rindergattung und Wasserbüffel, Tiere 160-365 Tage alt, weiblich121'179Rindergattung und Wasserbüffel, Tiere bis 160 Tage alt, weiblich71'929Rindergattung und Wasserbüffel, Tiere 160-365 Tage alt, männlich60'101Rindergattung und Wasserbüffel, Tiere bis 160 Tage alt, männlich55'081Rindergattung und Wasserbüffel, Andere Kühe136'980Pferdegattung: weibliche und kastrierte männliche Tiere, > 900 Tage alt, Widerristhöhe > 148 cm27'080Pferdegattung: Hengste > 900 Tage alt, Widerristhöhe > 148 cm1'814Pferdegattung: Jungtiere > 180 Tage bis 900 Tage alt, Widerristhöhe > 148 cm2'650Pferdegattung: Fohlen bis 180 Tage alt, Widerristhöhe > 148 cm769Pferdegattung: weibliche und kastrierte männliche Tiere, > 900 Tage alt, Widerristhöhe bis 148 cm17'522Pferdegattung: Hengste > 900 Tage alt, Widerristhöhe bis 148 cm1'227Pferdegattung: Jungtiere > 180 bis 900 Tage alt, Widerristhöhe bis 148 cm1'012Pferdegattung: Fohlen bis 180 Tage alt, Widerristhöhe bis 148 cm224Milchschafe12'939Andere Schafe > 365 Tage alt, weiblich169'130Andere Schafe > 365 Tage alt, männlich12'323Milchziegen24'768Andere Ziegen > 365 Tage alt, weiblich21'775Andere Ziegen > 365 Tage alt, männlich3'205Bisons > 900 Tage alt151Bisons < 900 Tage alt113Damhirsche jeden Alters8'011Rothirsche jeden Alters2'015Säugende Zuchtsauen1'002Nicht säugende Zuchtsauen > 6 Monate alt (ca. 3 Umtriebe pro Platz)48'731Zuchteber929Abgesetzte Ferkel8'915Remonten und Mastschweine (ca. 3 Umtriebe pro Platz)359'904Zuchthennen und Zuchthähne (Bruteierproduktion für Mastlinien)12'573Legehennen3'175'408Zuchthennen und Zuchthähne (Bruteierproduktion für Legelinien)13'945Junghennen, Junghähne und Küken (ohne Mastpoulets)358'290Mastpoulets jeden Alters815'342Truten jeden Alters (ca. 3 Umtriebe pro Platz)29'536Trutenvormast (ca. 6 Umtriebe pro Jahr)7'300Trutenausmast49'115
2.) Für alle beitragsberechtigten Tiere im RAUS-Programm ist grundsätzlich der Zugang zu einer Weide zwingend vorgesehen. Ausgenommen sind Schweine, Kälber und männliche Tiere der Rindviehgattung. Diese dürfen anstelle der Weide ganzjährig Zugang auf Auslaufflächen haben. Die genauen Zahlen zum Weideanteil bei diesen Tierkategorien sind nicht bekannt.
4.) Die Entwicklung der Beteiligung an den RAUS- und Weidebeiträgen kann dem Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft (s. www.agrarbericht.ch> Service > Download-Center > Beteiligung RAUS- und Weidebeitrag) entnommen werden. Die Faktoren für die Umrechnung der Einheit GVE in Tierbestände befinden sich im Anhang der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (LBV; SR 910.91). Schwankungen in der Beteiligung der Betriebe sind auf vielfältige Gründe zurückzuführen. Detaillierte Erhebungen für die einzelnen Kategorien wären sehr aufwändig und liegen nicht vor.
5.) Die Anmeldungen für die verschiedenen Tierwohlbeiträge werden in den kantonalen Informationssystemen erfasst, und die durchschnittlichen Tierbestände werden aus Daten der Tierverkehrsdatenbank (TVD) ermittelt. Die Tierwohlkontrollen werden basierend auf der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL; SR 910.15) sowohl angemeldet als auch unangemeldet durchgeführt.
6.) Die Angaben zum Auslauf beziehen sich auf den durchschnittlichen Tierbestand während eines Jahres, für welchen die Beiträge bezogen werden. Je nachdem, wie häufig Umtriebe in der Mast stattfinden, variiert die Anzahl an Individuen, welche pro Jahr auf einen Tierplatz kommen. Daher ist eine Aussage zu den konkreten Stückzahlen nicht direkt möglich. Das RAUS-Programm verlangt für Nutzgeflügel einen täglichen Auslauf im Aussenklimabereich und auf der Weide. Auch bei Schweinen gehört der tägliche Auslauf zu den Anforderungen. Somit erhalten auch die Tiere in der Mast unabhängig vom Zeitpunkt der Mastphase Auslauf.