26.3832 · Postulat · 2026-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Eingereicht
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob ein gesetzliches Recht auf Mitnahme oder zeitlich unbefristete Weiterleitung providergebundener E-Mail-Adressen beim Wechsel des Internet- oder Telekommunikationsanbieters geschaffen werden kann. Dabei sind Auswirkungen auf Wettbewerb, Konsumentenschutz, technische Machbarkeit, Cybersicherheit und Kosten darzustellen.
Begründung
Viele Nutzerinnen und Nutzer verwenden seit Jahren oder Jahrzehnten eine providergebundene E-Mail-Adresse, etwa von Internet- oder Telekommunikationsanbietern. Diese Adresse ist oft mit Behördenkontakten, Banken, Versicherungen, Online-Diensten, Vereinen, beruflichen Kontakten und dem privaten Umfeld verknüpft. Ein Anbieterwechsel kann deshalb faktisch erschwert werden, weil mit dem Wechsel der Verlust einer etablierten digitalen Identität droht oder ein erheblicher Umstellungsaufwand entsteht.
Diese Abhängigkeit kann den Wettbewerb unter den Anbietern schwächen. Kundinnen und Kunden bleiben unter Umständen nicht wegen besserer Leistungen oder attraktiverer Preise bei einem Anbieter, sondern weil sie ihre E-Mail-Adresse nicht verlieren wollen. Dies ist aus konsumenten- und wettbewerbspolitischer Sicht problematisch. Bei der Rufnummernportierung wurde ein ähnliches Wechselhindernis bereits gesetzlich entschärft. Es ist deshalb angezeigt zu prüfen, ob für providergebundene E-Mail-Adressen eine vergleichbare Lösung möglich und sinnvoll wäre.
Zu prüfen sind insbesondere verschiedene Modelle: ein eigentliches Mitnahmerecht, eine Pflicht zur Weiterleitung während einer angemessenen oder unbefristeten Übergangsfrist, klare Informationspflichten der Anbieter oder standardisierte technische Lösungen. Dabei sind die Auswirkungen auf Wettbewerb, Konsumentenschutz, Datenschutz, Cybersicherheit, Missbrauchsrisiken, technische Machbarkeit und Kosten sorgfältig darzustellen.
Ziel des Postulates ist nicht, eine bestimmte Lösung vorwegzunehmen, sondern eine sachliche Grundlage zu schaffen. Der Bundesrat soll aufzeigen, ob Handlungsbedarf besteht und welche regulatorischen oder freiwilligen Massnahmen geeignet wären, digitale Wechselhürden abzubauen und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu stärken.