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26.7213 · Fragestunde. Frage · 2026-03-11

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

- Gestützt auf welche Rechtsgrundlagen und Kriterien verleiht der Bundesrat Botschafter-/Botschafterinnentitel, und nach welchen Anforderungen entscheidet das EDA über die Versetzung versetzungspflichtiger Angestellter?
- In welchen Fällen wird vom ordentlichen Verfahren abgewichen?
- Wie wird dabei Willkür verhindert?
- Wie viele versetzungspflichtige Angestellte haben das EDA seit 2023 verlassen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Verleihung diplomatischer und konsularischer Titel beruht auf folgender rechtlicher Grundlage: BPV Art. 3. Die Kriterien, die bei Versetzungen der versetzbaren Mitarbeitenden des EDA zugrunde liegen, sind in Art. 132 Abs. 4 VBPV-EDA festgehalten.

2. Der Versetzungsprozess mit der Jahresausschreibung gibt das ordentliche Verfahren vor. Darüber hinaus tragen hohe Kader der Bundesverwaltung den Titel eines Botschafters/einer Botschafterin, sofern dieser zur Ausübung ihres Amtes notwendig ist.

3. Die Verleihung von Botschaftertiteln an Bundesangestellte ausserhalb des EDA erfolgt gemäss den vom Bundesrat am 29. Juni 2011 festgelegten Kriterien. Die Anwendung dieser Kriterien verhindert willkürliche Verleihungen.

4. Abgesehen von den Personen, die in den Ruhestand getreten sind, haben seit 2023 62 versetzbare Mitarbeitende, darunter 10 Diplomatinnen und Diplomaten, die Laufbahn verlassen. Im Durchschnitt entspricht dies 20,6 Personen pro Jahr oder 1,8 % des Personalbestands.

Willkürliche Verleihung von Botschafter-/Botschafterinnentitel durch den Bundesrat | Lexipedia | Lexipedia