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98.3362 · Motion · 1998-07-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit dem Bauhandwerkerpfandrecht insbesondere folgende Probleme zu prüfen: Verlängerung der Frist, Beginn der Frist, Kreis der Berechtigten (Unterakkordanten, Generalunternehmer), Werkbegriff, Sicherstellung, Bauhandwerkerpfandrecht bei öffentlichen Werken, Pfandordnung und Pfandverwirkung. Der Bundesrat hat die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorzuschlagen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Aenderung von Art. 839 Abs. 2 ZGB, Bauhandwerkerpfandrecht | Lexipedia | Lexipedia