99.430 · Parlamentarische Initiative · 1999-06-18
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:
Das Bundesgesetz über die politischen Rechte sei insofern zu ergänzen, als die Quellen finanzieller Beiträge an Kampagnen vor Volksabstimmungen aller Art, die 500 Franken übersteigen, der Bundeskanzlei genannt werden müssen, damit sie dort von der interessierten Öffentlichkeit in geeigneter Form eingesehen werden können.
Begründung
Wer warum wieviel in einem Abstimmungskampf für eine Position investiert, ist für die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger sowie für die Transparenz der demokratischen Auseinandersetzung von zentraler Bedeutung. Zur Beurteilung einer Werbekampagne ist es wichtig zu wissen, ob sich diese aus vielen kleinen Beiträgen nährt oder ob sie von einigen wenigen, dafür umso betuchteren Geldgebern geprägt wird. In anderen direktdemokratischen Kulturen ist diese Transparenz seit Jahrzehnten üblich und führte auch zu Fairnessregeln, welche die Ungleichheit der in Abstimmungskampagnen zur Verfügung stehenden Ressourcen eingrenzen.