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IV-Rundschreiben Nr. 420 / Vergütung der intensiven Frühintervention bei Kindern mit frühkindlichem Autismus: Verlängerung von Verordnung und Pilotprojekt

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Sach- und Geldleistungen

4. November 2022

IV-Rundschreiben Nr. 420

Vergütung der intensiven Frühintervention bei Kindern mit frühkindlichem Autismus: Verlängerung von Verordnung und Pilotprojekt

Die Verordnung des BSV über den Pilotversuch «Intensive Frühintervention bei Kindern mit frühkindlichem Autismus» vom 17. Oktober 2018 (SR 831.201.74) sowie die derzeit geltenden Vereinbarungen mit den Interventionszentren laufen per 31. Dezember 2022 aus.

Das BSV möchte die Unterstützung der IV für diese Interventionen weiterführen. Das Ziel ist es einerseits, die verschiedenen Massnahmen zur Effizienz und Finanzierung der IFI zu konkretisieren und andererseits Zeit für die nötigen Gesetzesänderungen zu haben. Da der Gesetzgebungsprozess einige Zeit in Anspruch nehmen wird, hat das BSV eine Verlängerung der Verordnung über den Pilotversuch beschlossen und dabei einige kleinere Anpassungen vorgenommen. Die angepasste Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt für 4 Jahre, d. h. bis zum 31. Dezember 2026.

Das BSV hat die Zentren, die am Pilotversuch teilnehmen, bereits kontaktiert, um die Vereinbarungen, gestützt auf die neuen Verordnungsbestimmungen, neu abzuschliessen.

In Bezug auf das Vorgehen und die Vergütungsmodalitäten ändert sich für die IV-Stellen nichts. Das IV-Rundschreiben Nr. 381 vom 21. Dezember 2018 gilt weiterhin. Auf der Internetseite https://www.ahv-iv.ch/de/Extranet/IV/Tarife-und-Verzeichnisse wird eine neue Liste mit den für den Pilotversuch zugelassenen Zentren aufgeschaltet. Sobald ein Vertrag mit einem neuen Zentrum unterzeichnet wird, wird die Liste aktualisiert und die IV-Stellen werden informiert.

EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 420 / Vergütung der intensiven Frühintervention bei Kindern mit frühkindlichem Autismus: Verlängerung von Verordnung und Pilotprojekt (gültig ab 01.01.2023)

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