Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
16.02.2012
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 302
Informationen zum Verfahren Frankieren Post 2012
Periodische Erhebung – übertragene Aufgaben und Gemeindezweigstellen Wir erinnern Sie daran, dass dieses Jahr wiederum eine Erhebung des Post- und Zahlungsverkehrs stattfinden. Es gelten folgende Grundsätze:
a) Übertragene Aufgaben Die Bestimmungen im Kreisschreiben KSPF sehen vor, dass der Post- und/oder Zahlungsverkehr alle zwei Jahre erhoben wird (vgl. Rz 8009 KSPF). Das Jahr 2012 ist ein solches Erhebungs- jahr. Die Ausgleichskassen haben die Möglichkeit, für sämtliche Sozialwerke eine gesamte Erhebung durchzuführen, wir verweisen hierzu auf Rz 8014 KSPF.
b) Gemeindezweigstellen Die kantonalen Ausgleichskassen melden uns zudem die Höhe der Portokosten ihrer Gemeinde- zweigstellen (Rz 6015ff KSPF).
c) Erhebungszeitraum Die Erhebungen werden im Zeitraum 1. April 2012 bis 30. Juni 2012 durchgeführt. Das Ergebnis ist bis Ende Juli 2012 auf die im Intranet AHV/IV zur Verfügung gestellten Formu- lare (Bereich „Gesicherte Anwendungen“) zu übertragen. Bitte prüfen Sie rechtzeitig die für Sie zur Verfügung gestellten Formulare und melden Sie uns allfällige Anpassungen oder Ergänzungen (Rz 8015 KSPF).
Für Fragen zum Thema „Login“ bzw. „Zugriff auf die Formulare“ wenden Sie sich bitte an folgende zuständige Stelle: access-center@zas.admin.ch.
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