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Weisungen für die Revision der AHV-Ausgleichskassen; gültig ab 01.01.2027, Stand: 01.06.2026

Weisungen für die Revision der AHV-Aus- gleichskassen

Gültig ab 1. Januar 2027

Stand: 1. Juni 2026

318.107.07 d WRAK

06.26

Vorwort zur Kompletterneuerung per 1. Januar 2027

Veränderung Umfeld

Nach der Generalüberholung der früheren Weisungen auf den

1.1.2004 folgte eine längere Phase der Stabilität mit nur wenig Än-

derungen. Die sich mit der Zeit eingebürgerte Praxis für die Revisi- onsplanung, die auch in der ab 2013 gültigen und inzwischen aufge- hobenen Arbeitshilfe von EXPERTsuisse abgebildet war, war für diese stabile Phase angemessen und sinnvoll.

Seit Beginn der 2020er-Jahre ist diese stabile Phase vorbei und sämtliche Leistungen der ersten Säule haben Reformen durchlau- fen. Zusätzlich wurden diverse neue Leistungen zusätzlich einge- führt. Weitere Reformen und Anpassungen sind aktuell in der politi- schen Diskussion und es ist absehbar, dass bis auf weiteres mit di- versen kurzfristigen Anpassungen in Gesetzen und Verordnungen zu rechnen ist.

Zusätzlich zu den Änderungen in der materiellen Rechtsanwendung bei der Durchführung der ersten Säule sind mit der Gesetzesvorlage «Modernisierung der Aufsicht» auf den 1.1.2024 auch diverse Neue- rungen im organisatorischen Bereich eingeführt worden, deren Übergangsfrist nun abläuft. Die bisherigen Weisungen wurden zwar wiederholt an diese Änderungen angepasst, aber diese Anpassun- gen führten noch nicht zu einer vollständigen Neuausrichtung der Berichterstattung auf die aktuellen Risiken. Da die Änderungen sig- nifikant sind, wurden diese Weisungen mit Wirkung auf den

1.1.2026 komplett erneuert. Neben neu eingeführten Elementen

sind auch bisherige weggefallen, denn für den Bereich Informations- sicherheit und Datenschutz wurde eine separate Weisung erlassen (Weisungen zu den Audits über die Informationssicherheit und den Datenschutz, WAID).

Die auf der Basis dieser Weisungen erstellten, aufsichtsrechtlichen Revisionsberichte sind eine zentrale Grundlage für verschiedene Akteure. Die Anforderungen an die Aussagekraft dieser Berichte sind aufgrund der Dynamik der Vorgaben und dem politischen Fo- kus auf die Änderungen in letzter Zeit deutlich gestiegen.

Risikoorientierte Aufsicht und risikoorientierte Prüfungsdurch- führung

Wie bereits bisher, bleiben sowohl die Aufsicht als auch die Prü- fungsdurchführung risikoorientiert. In diesen Weisungen wird nun aber erstmals ausgeführt, was unter risikoorientiert zu verstehen ist.

Aufgrund der Dynamik in den Anpassungen bei den gesetzlichen Vorgaben und dem damit verbundenen stärkeren Fokus der Politik auf die Auswirkungen und die einheitliche Umsetzung dieser Ände- rungen, musste auch die bisher relativ statische Risikobeurteilung der Aufsichtsbehörde wiederholt angepasst werden. In einem stati- schen Umfeld ist es vertretbar, wenn die Revisionsstelle die von der Aufsichtsbehörde vorgegebenen Prüfpunkte auf der Basis ihrer ei- genen Risikobeurteilung nur periodisch in einem mehrjährigen Zyk- lus und nicht jährlich durchführt. In einem dynamischen Umfeld ist die Aufsichtsbehörde hingegen auf aktuelle Erhebungen und Aussa- gen angewiesen, deswegen darf die Risikobeurteilung der vorge- setzten Stufe nicht durch die Risikobeurteilung der nachgelagerten Stufe übersteuert werden. Risikoorientierung bedeutet nicht, dass systematisch und regelmässig bestimmte Prüfpunkte ausgelassen werden können. Sondern Risikobeurteilung bedeutet, dass jede Stufe innerhalb des ihr vorgegebenen Rahmens entscheiden muss, wie sie vorgehen muss, um die notwendigen Aussagen machen zu können. Die Aufsichtsbehörde muss auf der Basis ihrer Risikoein- schätzung entscheiden, für welche der Hunderten von gesetzlichen Vorgaben sie eine konkrete Prüfungshandlung und Bestätigung ein- fordert. Diese Prüfpunkte sind verbindlich, da sie für die Weiterbear- beitung durch die Aufsichtsbehörde notwendig sind. Für den Revisor bedeutet das, dass er pro Prüfpunkt das Prüfvorgehen und den Prüfumfang definieren muss, um im Einklang mit seiner Risikobeur- teilung eine verlässliche Aussage machen zu können.

Zusammengefasst ergibt sich aus der Risikoanalyse der Aufsichts- behörde, was geprüft werden muss und aus der Risikoanalyse der Revisionsstellen, wie diese Punkte geprüft werden müssen.

Neue Struktur und zusätzliche Berichte

Aufgrund der EL-Reform und der Umsetzungsprobleme in mehreren Kantonen ist die Anforderung an die Prüfung und Berichterstattung im Bereich EL in den letzten Jahren stark gestiegen. Sowohl auf Bundesstufe als auch in den Kantonen häufen sich die Fragen und Diskussionen. Deshalb und aufgrund der signifikanten Kosten für die Kantone, fordern immer mehr Kantone mehr Transparenz und um- fassendere Berichte.

Neu wird deshalb für die EL- und ÜL-Prüfung ein separater Revisi- onsbericht erstellt. Dabei sind einerseits die Prüfpunkte für die mate- rielle Rechtsanwendung detaillierter formuliert und anderseits zu- sätzlich auch die Prüfanforderungen aus Sicht der Kantone aufge- nommen worden. Diese Kapitel sind daher neu auch nutzbar für die Revisoren in den Kantonen, in denen die Durchführung der EL Und ÜL nicht an die Ausgleichskassen übertragen worden ist.

Die Weisungen wurden deshalb neu gegliedert sind wie folgt aufge- baut:

Kapitel 1: Geltungsbereich und allgemeine Grundsätze für die Prüfung von AHV-Ausgleichskassen;

Kapitel 2: Vorgaben an die Berichterstattung und die Prüfpunkte der Hauptre- vision von AHV-Ausgleichskassen;

Kapitel 3: Vorgaben an die Berichterstattung und die Prüfpunkte der Ab- schlussrevision von AHV-Ausgleichskassen;

Kapitel 4: Geltungsbereich und allgemeine Grundsätze für die Prüfung von AHV-Ausgleichskassen EL- und ÜL-Stellen;

Kapitel 5: Vorgaben an die Berichterstattung und die Prüfpunkte der Hauptre- vision im Bereich EL und ÜL;

Kapitel 6: Vorgaben an die Berichterstattung und die Prüfpunkte der Ab- schlussrevision im Bereich EL und ÜL.

Die Weisungen treten auf den 1. Januar 2027 mit Anwendung für die Abschlussrevision 2026 in Kraft. Sie werden frühzeitig publiziert, damit sich die Revisoren darauf ausrichten können und die entspre- chenden Ressourcen rekrutieren können.

2.2.3 Beiträge der Selbständigerwerbenden, der

Nichterwerbstätigen und der Arbeitnehmenden ohne

Kapitel 4: Prüfungen für EL- und ÜL-Stellen, die von AHV-

Abkürzungen

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung

AHVG Bundesgesetz über die AHV

AHVV Verordnung über die AHV

ALV Arbeitslosenversicherung

ANOBAG Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitge- ber

BSV Bundesamt für Sozialversicherung

BUE Betreuungsentschädigung

EAE Entschädigung des andern Elternteils

EL Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

ELV Verordnung über die EL

EO Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Ar- mee- und Zivilschutz

EOG Bundesgesetz über den Erwerbsersatz

FL Familienzulagen in der Landwirtschaft

FLG Bundesgesetz über die FL

HE Hilflosenentschädigung

IK Individuelles Konto

IV Invalidenversicherung

IVG Bundesgesetz über die IV

KAK Kantonale Ausgleichskasse

MSE Mutterschaftsentschädigung

MV Militärversicherung

MZR Meldung an das Zentrale Register

Rz Randziffer

ÜL Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

ÜLV Verordnung über Überbrückungsleistungen für äl- tere Arbeitslose

VA Versicherungsausweis

VAK Verbandsausgleichskasse

WBG Weisungen über Buchführung und Geldverkehr der Ausgleichskassen

ZAS Zentrale Ausgleichsstelle

Kapitel 1: Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

1100 Gestützt auf Artikel 68 und 68a AHVG sowie Artikel 159 lit.

a und b, Artikel 160 Absatz 1-3, Artikel 160bis und Artikel

169 AHVV, welche auch auf die IV, EO, EL, FL und ALV

anwendbar sind, werden die nachstehenden Weisungen für die Revision der AHV-Ausgleichskassen (in der Folge AHV-Kassen genannt) erlassen. Sie gelten analog auch für die Revision der Zweigstellen gemäss Artikel 161 Absatz 1 und 2 AHVV. Die Prüfungen gemäss Artikel 159 lit. c AHVV werden in den Weisungen zu den Audits über die Informationssicher- heit und den Datenschutz (WAID) geregelt.

1.2 Mitwirkung der AHV-Kassen

1200 Die AHV-Kassen haben den Revisionsstellen alle verlang-

ten Unterlagen, Listen, Auswertungen, etc. zugänglich zu machen bzw. bei Bedarf bereit zu stellen sowie alle erfor- derlichen Auskünfte zu erteilen. Die AHV-Kassen haben die Revisionsstellen auch während des Jahres laufend über wichtige Vorkommnisse zu informieren.

1.3 Revisionsstellen

1300 Die Revision ist durch ein von der Eidgenössischen Revisi-

onsaufsichtsbehörde (RAB) zugelassenes unabhängiges Revisionsunternehmen und unter Leitung eines dafür aner- kannten leitenden Revisors durchzuführen. Vom leitenden Revisor wird an Ort und Stelle eine aktive Mitwirkung bei der Revision erwartet. Er kann nach seinen Bedürfnissen Spezialisten zu einzelnen Fachgebieten beiziehen.

1.4 Allgemeine Grundsätze zur Prüfungstätigkeit

1400 Die Aufsicht über die AHV-Kassen erfolgt risikoorientiert

und beinhaltet nicht nur finanzielle Aspekte, sondern auch die materielle Aufsicht der gesetzeskonformen Durchfüh- rung. Das bedeutet, dass auf verschiedenen Ebenen Risi- koanalysen erfolgen müssen, aus denen der jeweilige Handlungsbedarf abgeleitet wird. Die Analyse einer be- stimmten Ebene darf die Beurteilung von der darüberlie- genden Ebene nicht übersteuern.

  • Die Aufsichtsbehörde gibt aufgrund der geltenden Gesetze, der politischen Anforderungen und ihrer ei- genen Risikobeurteilung, die in den Randziffern for- mulierten Prüfpunkte vor;

  • Die Revisoren legen das Prüfvorgehen und der Prüf- umfang zur Bestätigung der einzelnen Prüfpunkte aufgrund der obgenannten Vorgaben sowie ihrer ei- genen Beurteilung fest.

1401 Alle Randziffern sind zu prüfen, sofern die Tätigkeiten in

der AHV-Kasse durchgeführt werden. Die Revisionsstellen entscheiden aufgrund ihrer Kenntnisse über die jeweilige AHV-Kasse, den berufsüblichen Standards und zusätzli- cher Abklärungen eigenverantwortlich darüber, welche Prü- fungshandlungen sie in welchen Prüfungsgebieten zur ob- jektiven Beurteilung der Geschäftstätigkeit benötigen. In je- dem Fall sind auch Fallprüfungen durchzuführen und die geprüfte Anzahl anzugeben. Über den Umfang entscheidet die Revisionsstelle. Ihr Entscheid ist zu dokumentieren und gegebenenfalls gegenüber den Empfängern der Revisions- berichte und der AHV-Kasse zu begründen.

1.5 Allgemeine Grundsätze zur Berichterstattung

1500 Im Revisionsbericht ist

– aufzuzeigen, ob die gesetzlichen Bestimmungen im Be- reich der Geschäftsführung (Hauptrevision) und im Be- reich der Führung der Buchhaltung (Abschlussrevision) eingehalten werden; – das Ergebnis der jeweiligen Revision zu erläutern;

– festzuhalten, ob und in welchen Bereichen welche Mass- nahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die AHV-Kasse empfohlen werden; – anzugeben, falls die Pendenzensituation in Geschäftsbe- reichen kritisch wird; – anzugeben, ob und in welchen Bereichen Empfehlungen zur Optimierung der Geschäftstätigkeit der AHV-Kasse durch die Revisionsstelle abgegeben werden.

Die Revisionsberichte enthalten Aussagen zu allen Prüf- punkten. Dabei sind Eigenheiten der jeweiligen AHV-Kas- sen aufzuführen und zu berücksichtigen.

Den Revisionsberichten muss entnommen werden können, ob das Revisionsunternehmen ein Mandat von der AHV- Kasse während der drei Jahre vor Aufnahme der Revision inne gehabt hat. In einem solchen Fall muss über Inhalt und Dauer sowie die Personen, welche dieses Mandat rea- lisiert haben, berichtet werden.

Feststellungen, welche ein umgehendes Handeln der Kas- senverantwortlichen verlangen, sind den Aufsichtsbehör- den unverzüglich anzuzeigen.

1.6 Besondere Prüfungen

1600 Für die Vornahme besonderer Prüfungen und die diesbe-

zügliche Berichterstattung bleiben spezielle Weisungen des BSV vorbehalten. Wünscht der Kassenvorstand einer Verbandsausgleichs- kasse bzw. die Verwaltungskommission einer kantonalen Ausgleichskasse, in Ausübung der gesetzlichen Befug- nisse die Vornahme einer besonderen Prüfung, so ist de- ren Ergebnis vollständig in die ordentliche Berichterstat- tung der Revisionsstelle aufzunehmen.

Kapitel 2: Hauptrevision

2. Struktur der Berichterstattung zur Hauptrevision

2000 Das Berichtskonzept für die Revisionen der AHV-Kassen

gliedert sich in drei Teile:

1. Einleitung und Zusammenfassung des Prüfungsergeb-

nisses: – Hauptrevision, Prüfperiode, AHV-Kasse und AHV-Kas- sennummer; – Angabe der Daten der Revision; – Angabe der Personen, welche die Revision durchführten; – Angabe des leitenden Revisors; – Angabe der Anzahl Tage pro Revisor/in, die für die Revi- sion der AHV-Kasse eingesetzt wurden (Tabelle); – Zusammengefasstes Schlussergebnis mit Hinweisen auf alle Mängel mit Angabe der Kapitel. Die festgestellten Mängel dürfen nicht einzig Gegenstand eines separaten Dokuments oder einer gesonderten Besprechung sein; – Aufführen der Bereiche, in welchen Massnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die AHV-Kasse empfohlen werden; – Angabe in welchen Bereichen Empfehlungen zur Opti- mierung der Geschäftstätigkeit der AHV-Kasse durch die Revisionsstelle vorgeschlagen werden; – Schlussbemerkungen; – Datum und Unterschrift.

2. Fortlaufende Berichterstattung:

– Zu allen unter Kapitel 2 erwähnten Prüfungsgebieten un- ter Angabe der entsprechenden Titel. Die jeweils unter den Prüfungsgebieten aufgeführten Punkte entsprechen den minimalen Anforderungen bei der Prüfung und der Analyse einer bestimmten Randziffer und sind nicht ab- schliessend. Entfällt das entsprechende Gebiet im Ge- schäftsbereich der AHV-Kasse, ist dies explizit unter dem entsprechenden Prüfungsgebiet aufzuführen;

– Fälle, die zu Bemerkungen Anlass geben oder auf einen Fehler der AHV-Kasse zurückzuführen sind, sind mit An- gabe der AHV-Nummer bzw. der Abrechnungsnummer und den bis zum Ende der Revision getroffenen Mass- nahmen im Bericht aufzuführen; – Bei Erlassen und Abschreibungen ist immer zu prüfen, ob die Rückerstattungsforderungen aus Fehlern der AHV-Kasse entstanden sind; – Werden in einer Randziffer keine Mängel festgestellt, ist dies entsprechend zu vermerken.

3. Anhänge:

In jedem Fall die Angaben gemäss Kapitel 2.7. Falls die Revisionsstelle zum Schluss kommt, dass die Be- arbeitungsdauer und der Pendenzenstand zu hoch sind, kann die «Arbeitshilfe Beurteilung Pendenzen» (siehe Ka- pitel 2.7) für die Berichterstattung verwendet werden.

2001 Abgabefristen:

Die Revisionsberichte sind innert Monatsfrist nach Ab- schluss der Revision gleichzeitig, dem Kassenvorstand (als Vertreter der Gründerverbände) bzw. der Verwaltungskom- mission, dem BSV, der ZAS und der AHV-Kasse zuzustel- len. Falls der Kanton dies wünscht, kann bei kantonalen AHV-Kassen zusätzlich ein Exemplar an das zuständige Departement zugestellt werden.

Die Ablieferung hat für die Berichte über die Hauptrevision bis spätestens 15. Januar des folgenden Jahres zu erfol- gen.

2002 Bei festgestellten Mängeln und Empfehlungen ist grund-

sätzlich eine Stellungnahme der AHV-Kassen im Bericht wiederzugeben. Konnte diese nicht vor der Erstellung des definitiven Berichts eingeholt werden, hat die AHV-Kasse die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Eintreffen des Berichtes eine entsprechende Stellungnahme an das BSV zu senden.

2.1 Bereich Organisation

2.1.1 Organisation der Ausgleichskasse

2101 Knappe und klare Analyse der Organisation der AHV-

Kasse sowie ihrer Organe und ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Prüfen und berichten: A Datum des gültigen Kassenreglements bzw. des kanto- nalen Erlasses; B Zusammensetzung Kassenvorstand bzw. Verwaltungs- kommission (Name und Eintrittsdatum); C Auflistung Kassenleiter, Stellvertretung sowie der weite- ren Personen, die mit Geschäftsleitungsaufgaben betraut sind (Name und Verantwortungsgebiet); D Auflistung der Kriterien für die Beurteilung der Gewähr der einwandfreien Geschäftstätigkeit gemäss Art. 66a AHVG und Bestätigung, dass diese durch die Wahlor- gane geprüft und dokumentiert wurden; E Bestätigung, dass die Offenlegung der Interessensbin- dungen gemäss Art.132octies AHVV abgeklärt wurde; F Bestätigung, dass der Kassenvorstand bzw. die Verwal- tungskommission das Risikomanagementsystem (RMS) (Art. 132quater AHVV) genehmigt haben; G Bestätigung, dass der Kassenvorstand bzw. die Verwal- tungskommission das Qualitätsmanagementsystem (QMS) (Art. 132quinquies AHVV) genehmigt haben; H Bestätigung, dass der Kassenvorstand bzw. die Verwal- tungskommission das interne Kontrollsystem (IKS) (Art. 132sexies AHVV) genehmigt haben; I Beschreibung der Organisation des Rechtsdienstes; J Sicherstellung der Stellvertretungen bei planbaren und nicht planbaren Abwesenheiten in Schlüsselpositionen sowie deren laufende Überprüfung.

2.1.2 Rechtliche Verfahren

2102 Knappe und klare Analyse der Verfahrensbestimmungen.

Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Korrekte Durchführung des Einspracheverfahrens und des Beschwerdeverfahrens; – Gewährung der unentgeltlichen Verbeiständung; – Prüfung der Vergleiche im Leistungsbereich; – Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

2.1.3 Übertragene Aufgaben und Arbeiten durch Dritte

2103 Knappe und klare Analyse im Bereich übertragene Aufga-

ben und Arbeiten durch Dritte und ergänzende Stellung- nahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Einbezug der bewilligten übertragenen Aufgaben in die Geschäftsabläufe; – Sicherstellung der Datensicherheit, des Datenschutzes, der Schweigepflicht und der Aktenaufbewahrung im Be- reich Kassenaufgaben durch Dritte.

Falls ein separater Bericht erstellt worden ist, muss die Analyse (ausser bei der EL und ÜL) alle Mängel, Massnah- men und Stellungnahmen der Kassendirektion beinhalten, die aus der Revision bei der übertragenen Aufgabe hervor- gegangen sind. Das Nichtbeachten der Gesetzgebung (Gesetz, Verordnung, Weisungen) ist als Mangel zu be- trachten. Bei jeder Hauptrevision muss eine separate Tabelle, die über die letzten vier Jahre alle durchgeführten Übertrage- nen Aufgaben auflistet, beigelegt werden (siehe Beispiel im Anhang Rz 2700). Die Mindestanforderungen sind fol- gende Punkte: – Name der übertragenen Aufgabe; – Rechnungskreis; – Bewilligungsdatum; – Bemerkung, ob in eigener Führung oder Abrechnungs- stelle.

2.2 Bereich Versicherungsunterstellung und Beiträge

2.2.1 Versicherungsunterstellung

2201 Knappe und klare Analyse über die Anwendung der

Rechtsvorschriften (schweizerisches und internationales Recht) im Bereich der Versicherungsunterstellung. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Beschrieb der Vorkehrungen der AHV-Kasse, um die korrekte fakultative oder obligatorische Unterstellung der Versicherten sicherzustellen (Informationen an die Ar- beitgeber, kasseninterne Verfahrensabläufe); – Korrekte Unterstellung unter die obligatorische Versiche- rung; – Einhaltung der Vorschriften bei der Weiterführung der obligatorischen Versicherung sowie beim Beitritt; – Handhabung der EU-Formulare und Verkehr mit auslän- dischen Behörden via ALPS; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Bereich.

2.2.2 Beiträge der Unselbständigerwerbenden

2202 Knappe und klare Analyse über die Beitragserhebung der

Lohnbeiträge bei den Arbeitgebenden, sowie der Verbu- chung und der IK-Eintragung. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Abklärung nicht zuzuordnender Einkommensmeldungen; – Freibeträge, Grenzwerte und bestehende Beitragspflicht; – Abgangsentschädigungen und Vorsorgeleistungen; – Angemessenheit der Vereinbarungen über Unkosten- pauschalen; – Korrekte Aufrechnung von Dividendenauszahlungen als Lohn; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Bereich.

2.2.3 Beiträge der Selbständigerwerbenden, der Nicht-

erwerbstätigen und der Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber

2203 Knappe und klare Analyse über die Beitragsfestsetzung

und -erhebung der persönlichen Beiträge sowie der Verbu- chung und der IK-Eintragung. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Weisungsgemässe Abgrenzung der selbständigen von der unselbständigen Erwerbstätigkeit; – Frist- und sachgerechte Festsetzung der Akontobeiträge; – Steuermeldeverfahren und Überwachung der Penden- zen; – Korrekte definitive Festsetzung der Beiträge; – Herabsetzung, Erlass und Abschreibung inklusive Kor- rektur der IK und allfällige Information an weitere be- troffene Personen (Rz 3053 WSN); – Durchführung der Vergleichsrechnung bei Nichterwerb- stätigen; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Bereich.

2.2.4 Das Beitragsbezugs- und Inkassoverfahren

2204 Knappe und klare Analyse über das Verfahren des Bei-

tragsbezugs und der Zwangsvollstreckung. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Korrektes und fristgerechtes Abrechnungsverfahren von Lohnbeiträgen; – Gewährung von Zahlungsaufschüben; – Durchführung des Mahn- und Inkassowesens; – Berechnung der Verzugs- und Vergütungszinsen; – Vornahme allfälliger Abschreibungen; – Verfahren zur Geltendmachung von Schadenersatz für entgangene Beiträge sowie Abklärungen der Strafverfah- ren aufgrund von Zweckentfremdung von Arbeitnehmer- beitragsanteilen;

– Korrekte und fristgerechte Durchführung von Konkurs- verfahren; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Bereich.

2.2.5 Kassenzugehörigkeit

2205 Knappe und klare Analyse des kasseninternen Registers

der Beitragspflichtigen und ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Aktuelle Nachführung aller für ein korrektes Beitragsbe- zugsverfahren notwendigen Applikationen; – Korrekte Kassenzugehörigkeit bei Zu- und Abgängen von ganzen Gründerverbänden oder einzelnen Mitglie- dern bei VAK und den damit zusammenhängenden Mu- tationsmeldungen gegenüber den Zentralregistern der KAK; – Mutationswesen der Zentralregister (nur KAK).

2.3 Bereich Kontrollen

2.3.1 Arbeitgeberkontrollen

2301 Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei den Arbeit-

geberkontrollen, beim Bezug, der Verbuchung und der IK- Eintragung der Feststellungen und ergänzende Stellung- nahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Überwachung der Termine und Festsetzung der nächs- ten Kontrolle inklusive Einhaltung der Vorschriften der Rz

2004.1 und 2006 KAA;

– Es sind keine bzw. nur die gemäss Rz 2013 KAA vorge- sehenen verjährten Beitragsjahre vorhanden; – Sachlich begründeter Verzicht auf Kontrollmassnahmen an Ort und Stelle; – Vollzug der Feststellungen bis zur Rechtskraft;

– Einbezug der Kontrollorgane bei Abänderungen der von diesen festgestellten Sachverhalten; – Bestätigung, dass nur Arbeitgeberkontrolleure nach Art. 68b AHVG tätig sind; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.

2.4 Bereich Leistungen

2.4.1 Ordentliche und ausserordentliche AHV/IV-Ren-

ten und HE

2401 Knappe und klare Analyse des Verfahrens zur Prüfung des

Leistungsanspruchs sowie der Bestimmung der Renten- höhe und ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Er- gebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfen der korrekten Festsetzung der Rentenbeträge; – Prüfen der Eingabeparameter für Rentenanspruch und -berechnung sowie Beginn und Erlöschen der einzelnen Leistungsansprüche; – Fristgerechte Festsetzung und Auszahlung der Renten, Vorschusszahlungen (= provisorische Zahlungen) mit Angabe der Gründe sowie die Gewährung von Verzugs- zinsen; – Anwendung der aktuell gültigen Regelungen für Hinter- lassenenrenten; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung; – Einhaltung der Bestimmungen bezüglich Verrechnung und Drittauszahlung; – Einhaltung der Bestimmungen zum Rentenvorbezug oder -aufschub sowie zur einmaligen Neuberechnung bis zum Alter 70 (AHV21); – Erfassung und Meldung der möglichen Regressfälle an SUVA/MV und an den Regressdienst;

– Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.

2.4.2 IV-Taggeld

2402 Knappe und klare Analyse des Verfahrens für die Festset-

zung, die Verbuchung und die IK-Eintragung der Taggelder und ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnis- sen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfen des massgebenden Einkommens; – Prüfen der Taggeld-Berechnungen; – Übereinstimmung der IV-Taggeldauszahlungen mit den Angaben auf den Taggeldbescheinigungen, Kürzungen, Besitzstände; – Fristgerechte Festsetzung und Auszahlung der Taggel- der; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung; – Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und Abläufe in die- sem Geschäftsbereich.

2.4.3 Erwerbsausfallentschädigung (EO)

2403 Entschädigung für Dienstleistende und die Teilnahme an

Kaderausbildungskursen von J+S

Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der An- spruchsprüfung sowie der Festsetzung, der Verbuchung und der IK-Eintragung der Entschädigungen und ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen.

Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfung der von der AHV-Kasse erfassten Eingabepara- meter für den Leistungsanspruch und -berechnung der EO; – Fristgerechte Auszahlung/Gutschrift der Entschädigun- gen an die Arbeitgeber bzw. direkt an die Dienstleisten- den unter Beachtung der unterschiedlichen Behandlung der Sozialversicherungsbeiträge; – Behandlung der Gesuche für Zulagen für Betreuungs- kosten; – Anwendung des Systems SEODOR gemäss Rz 6012.2 ff WEO; – Abfrage des Webservices gemäss Rz 6014 WEO; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung; – Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.

2404 Mutterschaftsentschädigung (MSE)

Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der An- spruchsprüfung sowie der Festsetzung, der Verbuchung und der IK-Eintragung der Entschädigungen und ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfung der Voraussetzungen für den Leistungsan- spruch; – Prüfung der MSE-Berechnung sowie Beginn und Erlö- schung des Anspruchs; – Prüfung der Voraussetzungen bei Verlängerung der Ent- schädigungsdauer der MSE; – Fristgerechte Auszahlung der Entschädigungen an die Arbeitgeber oder direkt an die Mutter unter Beachtung

der unterschiedlichen Behandlung der Sozialversiche- rungsbeiträge; – Abklärung, ob der Mutterschaftsurlaub vor 98 Tagen be- endet wurde; – Abfrage des Webservices gemäss Rz 6014 WEO; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung; – Weiterführung der MSE durch den anderen Elternteil nach dem Tod der Mutter; – Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.

2405 Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau

der Mutter) (EAE)

Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der An- spruchsprüfung sowie der Festsetzung, der Verbuchung und der IK-Eintragung der Entschädigungen und ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfung der Voraussetzungen für den Leistungsan- spruch; – Prüfung der EAE-Berechnung; – Fristgerechte Auszahlung der Entschädigungen an die Arbeitgeber oder direkt an den anderen Elternteil unter Beachtung der unterschiedlichen Behandlung der Sozial- versicherungsbeiträge; – Einhaltung der Rahmenfrist für den Bezug der Entschä- digung; – Abfrage des Webservices gemäss Rz 6014 WEO; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung;

– Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.

2406 Betreuungsentschädigung (BUE)

Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der An- spruchsprüfung sowie der Festsetzung, der Verbuchung und der IK-Eintragung der Entschädigungen und ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfung der Voraussetzungen für den Leistungsan- spruch; – Prüfung der BUE-Berechnung; – Fristgerechte Auszahlung der Entschädigungen an die Arbeitgeber oder direkt an die entschädigungsberechtig- ten Personen unter Beachtung der unterschiedlichen Be- handlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Aufteilung unter den Elternteilen; – Einhaltung der Rahmenfrist für den Bezug der Entschä- digung; – Abfrage des Webservices gemäss Rz 6014 WEO; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung; – Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.

2407 Adoptionsentschädigung (nur für die EAK)

Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der An- spruchsprüfung sowie der Festsetzung, der Verbuchung und der IK-Eintragung der Entschädigungen und ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfung der Voraussetzungen für den Leistungsan- spruch; – Prüfung der Berechnung; – Fristgerechte Auszahlung der Entschädigungen an die Arbeitgeber oder direkt an die entschädigungsberechtig- ten Personen unter Beachtung der unterschiedlichen Be- handlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Aufteilung unter den Elternteilen; – Einhaltung der Rahmenfrist für den Bezug der Entschä- digung; – Abfrage des Webservices gemäss Rz 6014 WEO; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung; – Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.

2.4.4 Familienzulagen in der Landwirtschaft

2408 Knappe und klare Analyse der Verfahren bei der An-

spruchsprüfung sowie der Festsetzung und der Verbu- chung der Familienzulagen in der Landwirtschaft und er- gänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Prüfung der Voraussetzungen für den Leistungsan- spruch; – Korrekte Abgrenzung zu den Leistungen nach FamZG; – Korrekte Gewährung der Zulagen nach FLG;

– Korrekte Beitragserhebung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung und Rückerstattung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung.

2.5 Bereich Individuelle Konti

2.5.1 Eröffnung und Führung der Individuellen Konti

2501 Knappe und klare Analyse der Verfahren bei der Eröffnung

von Individuellen Konti sowie deren Führung und ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – IK-Eröffnung bei Neueintritt; – Eintragungen der Einkommen, Beitragszeiten, Abrech- nungsnummern sowie Schlüsselzahlen einschliesslich Herabsetzung, Erlass, Abschreibung und Korrektur; – IK-Führung in den Bereichen der EO, der Taggelder in der IV und der ALV, der Eintragungen aus Arbeitgeber- kontrollen; – IK-Eröffnung und Führung bei der Durchführung des Splittings im Scheidungsfall; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.

2.5.2 Zusammenruf der Individuellen Konti (ZIK)

2502 Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der Über-

mittlung der Individuellen Konti beim IK-Zusammenruf und ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Verfahren bei nachträglichen Eintragungen; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.

2.6 Buchführung

2600 Knappe und klare Analyse der Buchführung sowie des Ver-

fahrens des Geldverkehrs mit der ZAS und ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Tagesaktuelle Nachführung aller Buchhaltungen; – Geldablieferung an die ZAS; – Geldanforderung bei der ZAS; – Führen des Liquiditätjournals gemäss Rz 1400 WBG; – Bestätigung, dass der von der ZAS einverlangte Auszug des Monatsausweises mit der Hauptbuchhaltung über- einstimmt; – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe in diesem Geschäftsbereich.

2.7 Anhang

2700 Sofern nicht bereits in der betreffenden Randziffer aufge-

führt: – Liste der Erlasse und Abschreibungen im Bereich or- dentliche und ausserordentliche AHV/IV-Renten und HE, die sich aus Fehlern der AHV-Kasse ergeben; – Liste der Erlasse und Abschreibungen im Bereich IV- Taggeld, die sich aus Fehlern der AHV-Kasse ergeben; – Liste der Erlasse und Abschreibungen im Bereich Er- werbsersatzordnung, die sich aus Fehlern der AHV- Kasse ergeben; – Liste der Erlasse und Abschreibungen im Bereich Famili- enzulagen in der Landwirtschaft, die sich aus Fehlern der AHV-Kasse ergeben.

In jedem Fall aufzuführen: – Liste der Übertragenen Aufgaben – Organigramm

Übersicht über die übertragenen Aufgaben

Übersicht über die übertragenen Aufgaben

Ü.A. RK HR 2016 HR 2017 HR 2018 HR 2019 Bewilligung BSV

FAK in eigener Rechnung: FAK Schweiz 500 x x x 27.10.2016

ZH 501 x x x 27.10.2016

BE 502 x 19.09.2017 FAK-Abrechnungsstelle: RK

ZH 551 x Wechsel in eigene Geschäftsführung LU 553 x x x x tt.mm.yyyy UR 554 x x x x tt.mm.yyyy

SZ 555 x x x x tt.mm.yyyy OW 556 x x x x tt.mm.yyyy

NW 557 x x x x tt.mm.yyyy

GL 558 x x x x tt.mm.yyyy

ZG 559 x x x x tt.mm.yyyy

BL (von GEFAK) 563 x x x x tt.mm.yyyy

SH (von FAK Y) 564 x x fehlt

AR 565 x x x x tt.mm.yyyy

AI (von FAK Y) 566 x fehlt

SG 567 x x fehlt

GR 568 x x x x tt.mm.yyyy AG 569 x x x x tt.mm.yyyy

TI 571 x x x x tt.mm.yyyy VD (von FAK Y) 572 x x x fehlt GE (von FAK Y) 575 x fehlt AG (von FAK Y) 580 x x fehlt SZ (von FAK Y) 585 x fehlt

übrige:

Krankentaggeld CSS 610 x x Ende tt.mm.yyyy

Pensionskasse 630 x x x x tt.mm.yyyy

BBF Zürich 651 x x x x tt.mm.yyyy Arbeitslosenfonds LU 653 x x x x tt.mm.yyyy

Sozialfonds SH 664 x x tt.mm.yyyy Berufsbildung Tessin 671 x x x x tt.mm.yyyy

Kantonale Fonds VD 672 x x x tt.mm.yyyy Mutterschaft Genf 840 x x x x tt.mm.yyyy

Arbeitshilfe Beurteilung Pendenzen (nur im Bedarfsfall)

Bearbeitungs- ∅ Anzahl dauer Anzahl ∅ neue verarbei- Beurteilung interne Vorga- Bereich Prozess offene Prozesse tete Pendenzen- ben Prozesse pro Monat Prozesse situation gem. Gesetz / pro Monat Verordnung Dokumenten Triage

Rechtsdienst

Einsprachen

Beiträge

Leistungen

Beschwerden

Kantons- gericht Bundes- gericht

Beiträge

Erfassung ArG jP

Korrespondenz (ARG) BVG Anschlusskontrolle Berichtverarbeitung ArG-Kontrollen Durchführung ArG-Kontrollen

Erfassung SE

Erfassung NE

Steuermeldung SE

Steuermeldung NE

Z-Meldungen Steuern

Inkasso

Betreibungen

Fortsetzungsbegehren

Schadenersatz

Korrespondenz Inkasso

SHAB Inkasso

Renten

Anmeldung Altersrente

Anmeldung IV-Rente

IV-Taggelder

Neuberechnung nach Referenzalter

Splitting

Nachtrags-IK

Renten- Vorausberechnungen

EO/MSE/EAE

EO-Anmeldung

ME-Anmeldung

EAE-Anmeldung

Kriterien für Beurteilung

unproble- sämtliche offenen Prozesse können innerhalb der vorgegebenen matisch Bearbeitungsdauer (intern oder per Gesetz / Verordnung) erledigt werden einzelne Prozesse können nicht innerhalb der vorgegebenen erhöht Bearbeitungsdauer erledigt werden mehrere Prozesse (bis 10 % der offenen Prozesse) können nicht innerhalb kritisch der vorgegebenen Bearbeitungsdauer erledigt werden problema- mehr als 10 % der offenen Prozesse können nicht innerhalb tisch der vorgegebenen Bearbeitungsdauer erledigt werden

2.8 Mängelbehebung

2800 Knappe und klare Berichterstattung über den Stand der an-

lässlich der letzten Revision festgestellten Mängel. Es sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: – Festgehaltene Massnahmen, welche zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die AHV-Kasse vor- zunehmen waren; – Stand der anlässlich früherer Revisionen festgehaltenen Massnahmen.

2.9 Empfehlungen

2900 Knappe und klare Berichterstattung über den Stand der an-

lässlich der letzten Revision abgegebenen Empfehlungen. Es sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: – Festgehaltene Empfehlungen, welche zur Optimierung der Geschäftstätigkeit der AHV-Kasse durch die Revisi- onsstelle vorgeschlagen wurden; – Stand der anlässlich früherer Revisionen festgehaltenen Empfehlungen.

Kapitel 3: Abschlussrevision

3. Struktur der Berichterstattung zur Abschlussrevi-

sion

3000 Das Berichtskonzept für die Revisionen der AHV-Kassen

gliedert sich in drei Teile:

1. Einleitung und Zusammenfassung des Prüfungsergeb-

nisses: – Hauptrevision, Rechnungsjahr, AHV-Kasse und AHV- Kassennummer; – Angabe der Daten der Revision; – Angabe der Personen, welche die Revision durchführten; – Angabe des leitenden Revisors; – Angabe der Anzahl Tage pro Revisor/in, die für die Revi- sion der AHV-Kasse eingesetzt wurden (Tabelle); – Stellungnahme, ob die Buchhaltung während des Ge- schäftsjahres vorschriftsgemäss geführt wurde und ob der Jahresabschluss korrekt erstellt worden ist; – Zusammengefasstes Schlussergebnis mit Hinweisen auf alle Mängel mit Angabe der Kapitel. Die festgestellten Mängel dürfen nicht einzig Gegenstand eines separaten Dokuments oder einer gesonderten Besprechung sein; – Aufführen der Bereiche, in welchen Massnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die AHV-Kasse empfohlen werden; – Angabe in welchen Bereichen Empfehlungen zur Opti- mierung der Geschäftstätigkeit der AHV-Kasse durch die Revisionsstelle vorgeschlagen werden; – Schlussbemerkungen; – Datum und Unterschrift.

2. Fortlaufende Berichterstattung:

– Zu allen unter Kapitel 3 erwähnten Prüfungsgebieten un- ter Angabe der entsprechenden Titel. Die jeweils unter den Prüfungsgebieten aufgeführten Punkte entsprechen den minimalen Anforderungen bei der Prüfung und der Analyse einer bestimmten Randziffer und sind nicht ab- schliessend. – Feststellungen, die zu Bemerkungen Anlass geben oder auf einen Fehler der AHV-Kasse zurückzuführen sind, sind mit der Angabe der bis zum Ende der Revision ge- troffenen Massnahmen im Bericht aufzuführen; – Werden in einer Randziffer keine Mängel festgestellt, ist dies entsprechend zu vermerken.

3001 Abgabefristen:

Die Revisionsberichte sind innert Monatsfrist nach Ab- schluss der Revision gleichzeitig den Gründerverbänden, dem Kassenvorstand bzw. der Verwaltungskommission, dem BSV, der ZAS und der AHV-Kasse zuzustellen. Falls der Kanton dies wünscht, kann bei kantonalen AHV-Kas- sen zusätzlich ein Exemplar an das zuständige Departe- ment zugestellt werden. Die Ablieferung hat für die Be- richte über die Abschlussrevision bis spätestens 15. Mai des nachfolgenden Geschäftsjahres zu erfolgen.

3002 Erhält die Revisionsstelle Kenntnis von erheblichen Un-

stimmigkeiten oder ergeben sich solche Feststellungen während der Revision, so ist das BSV unverzüglich zu be- nachrichtigen.

3003 Bei festgestellten Mängeln und Empfehlungen ist grund-

sätzlich eine Stellungnahme der AHV-Kassen im Bericht wiederzugeben. Konnte diese nicht vor der Erstellung des definitiven Berichts eingeholt werden, hat die AHV-Kasse die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Eintreffen des Berichtes eine entsprechende Stellungnahme an das BSV zu senden.

3.1 Inhalt der Abschlussrevisionsberichte

3.1.1 Allgemeine Grundsätze zur Berichterstattung

3101 Der Bericht hat in jedem Fall folgende Auskünfte zu enthal-

ten:

1. die durchgeführten Prüfungen und alle dabei gemachten

Feststellungen; bei Einzelfällen mit den notwendigen De- tailangaben;

2. das zusammengefasste Schlussergebnis mit Hinweis auf

allfällige Mängel (entsprechende Seitenzahlenangaben);

3. die von der Revision erfassten Gebiete, die Kontrollperi-

oden, die geprüften Einzelfälle und deren Zahl sowie die herangezogenen Unterlagen; bei Stichproben ist deren Verhältnis zum Geschäftsumfang anzugeben;

4. Art und Weise der vorgenommenen Prüfungen, soweit

diese in den Weisungen nicht ausdrücklich vorgeschrie- ben sind;

5. alle unter „Berichten“ verlangten Auskünfte. Darüber hin-

aus sind auch Angaben über besondere Feststellungen erwünscht.

3.2 Besondere Angaben bei der Abschlussrevision

3201 Bei der Abschlussrevision ist eingangs ausdrücklich zu be-

stätigen, dass sämtliche gemäss den vorliegenden Wei- sungen vorgesehenen Prüfungen vorgenommen wurden.

3202 Kann zufolge besonderer Umstände eine Rz nicht oder nur

teilweise geprüft werden oder erübrigt sich eine Prüfung, weil das betreffende Gebiet im Geschäftsbereich der AHV- Kasse entfällt (z.B. keine übertragene Aufgabe), ist dies zu begründen bzw. anzugeben.

3.3 Gegenstand der Prüfungen

3301 Die Abschlussrevision dient vor allem der Überprüfung der

vorschriftsgemässen Verbuchung der während des Ge- schäftsjahres vollzogenen Geschäftsvorfälle und der richti- gen Erstellung der Jahresrechnung.

3.4 Prüfungsgebiete

3.4.1 Umsatz- und Saldobilanz

3401 Im Bericht wiedergeben oder beilegen

– Umsatz- und Saldobilanz.

Prüfen und berichten

1. ob die Eröffnungsbilanz korrekt erstellt wurde;

2. Übereinstimmung des Totals der Umsatzbilanz mit je-

nem des Hauptbuchjournals;

3. Übereinstimmung der in der Jahresrechnung wiederge-

gebenen Bilanz und Verwaltungsrechnung mit den ent- sprechenden Zahlen der Saldobilanz und der Konten der Betriebsrechnung mit den Zahlen der Umsatzbilanz.

Berichten A ob die Abweichungen zwischen den Verkehrszahlen ge- mäss Umsatzbilanz und den in der Betriebs- und Verwal- tungsrechnung ausgewiesenen Betreffnissen nachge- wiesen sind.

3.4.2 Jahresrechnung

3402 Dem Bericht beilegen

– Kopie der der ZAS eingereichten Jahresrechnung (Bi- lanz, Betriebs- und Verwaltungsrechnung sowie Zusatz- blatt mit Angabe der Beiträge und Leistungen der über- tragenen Aufgaben).

Prüfen und berichten A ob die Jahresrechnung mit den Konten der Hauptbuch- haltung übereinstimmt; B ob bei AHV-Kassen mit selbständig abrechnenden Zweigstellen die Gesamtjahresrechnung mit der Rekapi- tulation der Einzeljahresrechnungen übereinstimmt; C ob die für Unterkonten zu erstellenden Saldolisten den Salden der entsprechenden Bilanzkonten entsprechen;

D ob die der ZAS zugestellte Jahresrechnung mit der ge- prüften übereinstimmt. Falls die AHV-Kassen keine Ko- pie der an die ZAS zugestellten unterzeichneten Jahres- rechnung zur Verfügung hat, kann diese von den Reviso- ren direkt bei der ZAS bestellt werden (revisio- nAK@zas.admin.ch).

3.4.3 Abschluss der Hauptbuchkonten

3403 Prüfen und berichten

A ob die Konten ordnungsgemäss abgeschlossen wurden.

3.4.4 Verkehr auf den Hauptbuchkonten

3404 Flüssige Mittel, Kapital- und Sachanlagen sowie Schulden

Prüfen und berichten

1. Bestände der Flüssigen Mittel, Kapital- und Sachanlagen

sowie Schulden per 31. Dezember;

2. Verkehr auf den entsprechenden Konten;

3. Nachführung des Inventarverzeichnisses für Mobilien;

4. Abschreibungen auf Immobilien und Mobilien.

Für die Bestandesprüfungen ist bei der Post eine Bestäti- gung der Geschäftsbeziehung einzuholen (Bestätigung Ge- schäftsbeziehung | PostFinance). Für Bankkonten, Wert- schriften und andere Zahlstellen kann auf entsprechende Auszüge oder Saldobestätigungen abgestellt werden. Sinngemäss ist bei der Prüfung der übertragenen Aufga- ben vorzugehen.

Berichten A über die per 31. Dezember ermittelten Bestände der Kontengruppen 10, 14–16 und 23 sowie über die Be- stände allfälliger kassenfremder Geldmittel und über die Art des Bestandesnachweises; B über den Verkehr auf den Konten der vorerwähnten Kon- tengruppen;

C wie die Unterschriftsberechtigungen auf den für die Ab- wicklung der AHV-Transaktionen notwendigen Konten geregelt sind; D ob die monatlichen Buchungen auf den Konten der Kon- tengruppen 12 und 22 gemäss Rz 502 WBG richtig vor- genommen wurden; E ob und aus welchem Grunde zwischen den Post- und Bankkonten (Konten 1011 und 1020) Überweisungen stattfanden; F ob innerhalb eines Monats oder über Monate hinweg Festgeld-Anlagen mit AHV/IV/EO-Fondsgeldern getätigt wurden; G über die vorgenommenen Abschreibungen; H wie die Immobilien und die Mobilien gegen Schäden (inkl. Kosten für die Wiederherstellung von Datenbestän- den) versichert sind.

3405 Abrechnungs- und Zahlungsverkehr mit den Beitragspflich-

tigen

Prüfen und berichten

1. Buchungen auf den Beitragskonten anhand der entspre-

chenden Belege;

2. Aufteilung des Verkehrs auf die einzelnen Rechnungs-

kreise bei Verwendung des Kontos 1101 gemäss Rz 605 WBG;

3. Aufteilung des Saldos des Kontos 1102 am Monatsende

auf die einzelnen Rechnungskreise gemäss Rz 606 WBG;

4. Übereinstimmung der Monatsrekapitulation der Beitrags-

buchhaltung mit den entsprechenden Konten der Haupt- buchhaltung; vorbehalten bleibt Rz 408 WBG.

Es muss sichergestellt sein, dass der Verkehr auf den Bei- tragskonten richtig und vollständig in der Monatsrekapitula- tion ausgewiesen ist.

Berichten A ob die anhand der Beitragskonten erstellten Saldolisten mit den Konten 1101 bzw. 1102, 1105 und 1106 überein- stimmen;

B ob Differenzen zwischen den Saldolisten und den unter A erwähnten Konten vorliegen und wenn ja, welche Vor- kehren für deren Abklärung getroffen wurden; C über die Gründe bedeutender Abweichungen gegenüber dem Vorjahr beim Saldo des Kontos 200.1101 bzw.

200.1102 (unter Berücksichtigung der Beitragsentwick-

lung).

3406 Übrige Kontokorrentkonten, Guthaben und Schulden (aus-

genommen Rz 3410)

Prüfen und berichten

1. Bestände der Kontengruppen 11, 13, 20, 21 und 24.

Berichten A über die Zusammensetzung der Debitoren und Kredito- ren (Konten 1301 und 2000); B ob die offenen Posten auf den Konten 1110, 1111, 1115 und 2115 noch zu Recht bestehen.

3407 Bundesrechtliche Leistungen und Durchführungskosten

Prüfen und berichten

1. ob die Konten der bundesrechtlichen Leistungen und

Durchführungskosten mit den Buchungsunterlagen über- einstimmen;

2. ob die Endresultate der Rentenrekapitulation und die in

den entsprechenden Betriebskonten ausgewiesenen Be- träge bei den Renten und Hilflosenentschädigungen übereinstimmen;

3. ob die allenfalls geführte Leistungsbuchhaltung mit der

Rentenrekapitulation und den Konten der Hauptbuchhal- tung übereinstimmt;

4. ob die der ZAS jährlich mitgeteilten Daten der Renten-

hauptauszahlung mit den tatsächlichen Auszahlungsda- ten übereinstimmen (Rz 1005 WBG).

3408 Abgrenzungs-/Ordnungskonten und Rückstellungen

Prüfen und berichten A über die Zusammensetzung der transitorischen Posten; B über die Bildung und Auflösung von Rückstellungen.

3409 Reserven

Prüfen und berichten

1. Einhaltung der Bestimmungen über die Liquidationsre-

serven gemäss Art. 107a AHVV und Offenlegung der für die Berechnung verwendeten Faktoren (Anzahl IK und Anzahl Renten).

Berichten A über die Bildung und Verwendung von Reserven ein- schliesslich des Kontos „Vortrag auf neue Rechnung“; B über eine allfällige Zusammensetzung der Reserven.

3.4.5 Übertragene Aufgaben

3410 Abrechnungs- und Zahlungsverkehr

Prüfen und berichten

1. Aufteilung des Verkehrs nach den einzelnen übertrage-

nen Aufgaben;

2. Richtigkeit der im Zusatzblatt zur Jahresrechnung ausge-

wiesenen Beiträge und Leistungen der übertragenen Aufgaben (Rz 1203 WBG);

3. ob die Aufteilung der allenfalls unter dem Rechnungs-

kreis 598 geführten Sammelkonten auf die entsprechen- den Rechnungskreise und Konten vor dem Jahresab- schluss richtig vorgenommen wurde.

Berichten A bei welchen übertragenen Aufgaben die Verzugs- und Vergütungszinsregelung angewendet wird und der Zinsanteil von der ZAS zu ermitteln ist.

3411 Beanspruchung von Fondsgeldern, Kostenvergütung

Prüfen und berichten

1. ob eine allfällige Schuld gegenüber dem Rechnungs-

kreis 1 ausgeglichen wurde;

2. ob die Kostenvergütung für die einzelne übertragene

Aufgabe unter Berücksichtigung der direkt belasteten Kosten angemessen ist;

3. ob im Laufe des Jahres die zu leistenden Teilzahlungen

gemäss Rz 1207 WBG vorgenommen wurden;

4. ob allfällige Vereinbarungen gemäss Rz 1206 WBG aus-

schliesslich zwischen Rechnungskreis 5 bis 8 bestehen (Vereinbarungen mit Rechnungskreis 9 sind rechtswid- rig).

3.4.6 Verwaltungsrechnung

3412 Verwaltungsaufwand und –ertrag

Prüfen und berichten

1. ob die Aufteilung auf die einzelnen Rechnungskreise in-

nerhalb der Verwaltungsrechnung richtig vorgenommen wurde;

2. ob die monatliche Aufteilung der allenfalls unter dem

Rechnungskreis 998 oder die Weiterverrechnung unter dem Rechnungskreis 97 geführten Sammelkonten auf die entsprechenden Rechnungskreise und Konten richtig vorgenommen wurde;

3. ob im Konto 5510 nur Abschreibungen für Betreibungs-

und Konkursspesen enthalten sind; 4.ob die statistischen Angaben des geprüften Geschäfts- jahres, welche die Basis bilden für die Berechnungen der Verwaltungskostenzuschüsse und Vergütungen plausi- bel sind: − Sämtliche Angaben über die Anzahl der Beitrags- pflichtigen sowie deren Aufteilung auf die Kantone; − Anzahl Arbeitgeber und Ausschlüsse im Vereinfach- ten Verfahren; − Anzahl Fortsetzungsbegehren gemäss Art. 88 SchKG;

− Anzahl gestellte Konkursbegehren gemäss Art. 166 SchKG; − Anzahl durch einen Entscheid des Konkursgerichts gemäss Art. 268 Abs. 2 SchKG geschlossene Kon- kursverfahren; − Anzahl Schadenersatzfälle;

5. Angemessenheit der Verrechnungspreise (z.B. Eigen-

miete oder von FAK an AHV-Kasse verrechnete Mieten).

Berichten A ob alle Einnahmen auf gesetzlicher Grundlage beruhen und ob die kasseneigenen Mittel ausschliesslich für die Verwaltung der AHV-Kassen sowie für die Revisions- und Kontrollkosten verwendet worden sind; B über die Verwendung des Überschusses bzw. die De- ckung des Fehlbetrages der Verwaltungsrechnung.

3413 Verwaltungskostenbeiträge

Prüfen und berichten

1. Korrekte Anwendung der massgebenden Verwaltungs-

kostenbeitragssätze.

Berichten A über die einzelnen Ansätze, die im abgelaufenen Rech- nungsjahr für die Festsetzung und Erhebung der Verwal- tungskostenbeiträge massgebend waren.

3.4.7 Mängelbehebung

3414 Prüfen und berichten

1. Behebung der bei den vorangegangenen Revisionen er-

mittelten Unstimmigkeiten (mit Berücksichtigung der vom BSV aufgegriffenen Punkte).

Berichten A weshalb einzelne Mängel noch nicht behoben worden sind.

Kapitel 4: Prüfungen für EL- und ÜL-Stellen, die von AHV-Kassen geführt werden

4.1 Allgemeine Grundsätze zur Prüfungstätigkeit und

Berichterstattung

4101 Für die Prüfung von EL-Stellen, die von AHV-Kassen ge-

führt werden, sind separate Revisionsberichte zu erstellen.

4102 Die Prüfung erstreckt sich auf die EL und ÜL.

4103 Die Randziffern 1400 bis 2002 (Hauptrevision) und 3000

bis 3301 (Abschlussrevision) gelten sinngemäss auch für die EL- und ÜL-Prüfungen und Berichterstattungen.

Kapitel 5: Hauptrevision im Bereich EL und ÜL

5.1 Bereich Organisation

5.1.1 Organisation der EL- und ÜL-Durchführung in der

Ausgleichskasse

5101 Knappe und klare Analyse der Organisation der EL- und

ÜL-Durchführung in der AHV-Kasse und ergänzende Stel- lungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Prüfen und berichten: – Zusammensetzung Kassenvorstand bzw. Verwaltungs- kommission (Name und Eintrittsdatum); – Auflistung Kassenleiter, Stellvertretung sowie der weite- ren Führungspersonen, die mit der Durchführung der EL und ÜL betraut sind; – Fluktuation seit der letzten Hauptrevision; – Beschreibung der Organisation des Rechtsdienstes; – Sicherstellung der Stellvertretungen bei planbaren und nicht planbaren Abwesenheiten in Schlüsselpositionen sowie deren laufende Überprüfung.

5102 EL-Zweigstellen

Knappe und klare Analyse zur Zusammenarbeit mit EL- Zweigstellen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Einbezug von EL-Zweigstellen; – Aufgabenteilung zwischen der EL-Stelle und den EL- Zweigstellen; – Datenzugriff von EL-Zweigstellen; – Verantwortung über die Schulung und Überwachung bei den EL-Zweigstellen; – Regelung der Finanzierung und Höhe der Kosten.

5103 Bearbeitungsdauer und Pendenzen

Knappe und klare Analyse der Pendenzensituation. – Bestätigung, dass die Frist von 90 Tagen bei der Anmel- dung für die jährliche EL eingehalten wird (Art. 21 ELV und Rz 4160.02 WEL und WÜL); – Allgemeine Beurteilung der Bearbeitungsdauer und Pen- denzen: Im Bedarfsfall kann dazu die Tabelle im Anhang

5.4 verwendet werden.

5104 Knappe und klare Analyse der Verfahrensbestimmungen.

Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Korrekte Durchführung des Einspracheverfahrens und des Beschwerdeverfahrens; – Gewährung der unentgeltlichen Verbeiständung; – Prüfung der Vergleiche im Leistungsbereich; – Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

5.2 Ergänzungsleistungen (EL)

5.2.1 Anspruchsvoraussetzungen und Festsetzung der

jährlichen EL

5201 Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der An-

spruchsprüfung und Festsetzung der jährlichen EL sowie ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen:

– Erfüllung der persönlichen Anspruchsvoraussetzungen:

  • Bezug einer Rente oder IV-Taggelder

  • Wohnsitz

  • Karenzfrist für Nicht-EU und Nicht-EFTA-Bürger

– Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen:

  • Vermögen

  • Korrekte Berücksichtigung der Liegenschaftswerte

  • Vermögensverzichte

  • Übermässiger Vermögensverzehr

  • Effektives und hypothetisches Einkommen

  • Einkommensverzichte

– Korrekte Unterscheidung der zu Hause lebenden von den im Heim/Spital lebenden Personen; – Korrekte Anwendung der anrechenbaren Ausgaben.

5202 Vorschussleistungen

Knappe und klare Analyse des Verfahrens für Vorschuss- leistungen bei verzögerter Bearbeitungsdauer der jährli- chen EL sowie ergänzende Stellungnahme zu den Ana- lyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Vorgehen zur Festsetzung der Vorschussleistungen; – Anspruchsvoraussetzungen; – Angemessenheit der Höhe (Vermeidung von Rückforde- rungen); – Verbuchung; – Überwachung der gewährten Vorschüsse.

5203 Rückforderungen

Knappe und klare Analyse des Verfahrens für Rückforde- rungen der jährlichen EL sowie ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Rückforde- rungen von rechtmässig bezogener EL von den Erben; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Rückforde- rungen von unrechtmässig bezogener EL; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung.

5204 Periodische Überprüfung

Knappe und klare Analyse des Verfahrens der periodi- schen Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ge- mäss Artikel 30 ELV sowie ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: Vorgehen – Einhaltung der Frist; – Umfang der Überprüfung.

5205 Verrechnungen und Drittauszahlungen

Knappe und klare Analyse des Verfahrens der Verrechnun- gen und Drittauszahlungen der jährlichen EL sowie ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Einhaltung der Bestimmungen bezüglich Verrechnung und Drittauszahlung; – Einhaltung der Bestimmungen bezüglich Auszahlungen an die Krankenkassen insbesondere die korrekte An- wendung der Prämienanteile; – Einhaltung der Bestimmungen bezüglich Auszahlungen an die Heime; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung (inkl. Anspruchsberechtigung) und Rückerstattung.

5.2.2 Anspruchsvoraussetzungen und Festsetzung der

Krankheits- und Behinderungskosten

5206 Knappe und klare Analyse des Verfahrens zur Prüfung der

Anspruchsvoraussetzungen und Festsetzung der Krank- heits- und Behinderungskosten sowie ergänzende Stel- lungnahme zu den Analyse-Ergebnissen.

Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Einhaltung der kantonalen Reglemente; – Einhaltung der Mindestansätze gemäss Art. 14 Abs. 3 ELG.

5.2.3 Gesamtbeurteilung

5207 Zusammenfassende Schlussfolgerung zum Prüfungser-

gebnis: – Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe bei der Durchführung der EL.

5.3 Überbrückungsleistungen (ÜL)

5.3.1 Anspruchsvoraussetzungen und Festsetzung der

jährlichen ÜL

5301 Knappe und klare Analyse des Verfahrens bei der An-

spruchsprüfung und Festsetzung der jährlichen ÜL sowie ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Erfüllung der persönlichen Anspruchsvoraussetzungen; – Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen:

  • Vermögen inklusive BVG-Guthaben

  • Korrekte Berücksichtigung der Liegenschaftswerte

  • Vermögensverzichte

  • Übermässiger Vermögensverzehr

  • Einkommen

  • Einkommensverzichte – Korrekte Anwendung der anrechenbaren Ausgaben; – Prüfung, ob eine Person voraussichtlich Anspruch auf EL im Zeitpunkt des ordentlichen Rentenalters hat; insbe- sondere ob ein lückenloser Übergang von ÜL zur vorbe- zogenen AHV-Rente mit EL gewährleistet werden konnte;

– Einhaltung der unterschiedlichen Plafonierungsvorga- ben; – Die allfällige Kaufkraftanpassung bei Auslandzahlungen; – Bearbeitungsdauer bei erstmaligen Gesuchen.

5302 Vorschussleistungen

Knappe und klare Analyse des Verfahrens für Vorschuss- leistungen bei verzögerter Bearbeitungsdauer der jährli- chen ÜL sowie ergänzende Stellungnahme zu den Ana- lyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Vorgehen zur Festsetzung der Vorschussleistungen; – Anspruchsvoraussetzungen; – Angemessenheit der Höhe (Vermeidung von Rückforde- rungen); – Verbuchung; – Überwachung der gewährten Vorschüsse.

5303 Rückforderungen

Knappe und klare Analyse des Verfahrens für Rückforde- rungen der jährlichen ÜL sowie ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: Vorgehen – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Rückforde- rungen von rechtmässig bezogener ÜL von den Erben; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Rückforde- rungen von unrechtmässig bezogener ÜL; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Erlass und Abschreibung.

5304 Periodische Überprüfung

Knappe und klare Analyse des Verfahrens der periodi- schen Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ge- mäss Artikel 54 ÜLV sowie ergänzende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen.

Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Einhaltung der Frist; – Umfang der Überprüfung.

5305 Verrechnungen und Drittauszahlungen

Knappe und klare Analyse des Verfahrens der Verrechnun- gen und Drittauszahlungen der jährlichen ÜL sowie ergän- zende Stellungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Einhaltung der Bestimmungen bezüglich Verrechnung und Drittauszahlung; – Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Nachzah- lung (inkl. Anspruchsberechtigung) und Rückerstattung.

5.3.2 Anspruchsvoraussetzungen und Festsetzung der

Krankheits- und Behinderungskosten

5306 Knappe und klare Analyse des Verfahrens zur Prüfung der

Anspruchsvoraussetzungen und Festsetzung der Krank- heits- und Behinderungskosten sowie ergänzende Stel- lungnahme zu den Analyse-Ergebnissen. Es sind insbesondere folgende Punkte in der Analyse zu berücksichtigen: – Leistungsarten sind gemäss Art. 17 ÜLG vorgesehen; – Einhaltung der Plafonierungsvorgaben für Krankheits- und Behinderungskosten.

5.3.3 Gesamtbeurteilung

5307 Zusammenfassende Schlussfolgerung zum Prüfungser-

gebnis: – Dossierbeurteilung (Gesamteindruck, Ordnung und Voll- ständigkeit der Dossiers); – Gesamtbeurteilung der Organisation und der Abläufe bei der Durchführung der ÜL.

5.4 Anhang

5401 Sofern nicht bereits in der betreffenden Randziffer aufge-

führt: – Liste der Erlasse und Abschreibungen im Bereich Ergän- zungsleistungen, die sich aus Fehlern der AHV-Kasse ergeben; – Liste der Erlasse und Abschreibungen im Bereich Über- brückungsleistungen, die sich aus Fehlern der AHV- Kasse ergeben.

Arbeitshilfe Beurteilung Pendenzen (nur im Bedarfsfall) Bearbei- tungsdauer ∅ Anzahl interne Vor- Anzahl ∅ neue verarbei- Beurteilung Bereich Prozess gaben offene Prozesse tete Pendenzen-si- gem. Ge- Prozesse pro Monat Prozesse tuation setz / pro Monat Verordnung

jährliche EL

Anmeldung

Mutationen

periodische Überprüfung

Abgang

Korrespondenz

Einsprachen

Rückforderungen rechtmässig bezogener EL

Krankheitskosten

Belege

Zahnbehandlungen

ÜL

Anmeldungen

Mutationen

Kriterien für Beurteilung

sämtliche offenen Prozesse können innerhalb der vorgegebenen Bearbei- unproblematisch tungsdauer (intern oder per Gesetz / Verordnung) erledigt werden

einzelne Prozesse können nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungs- erhöht dauer erledigt werden

mehrere Prozesse (bis 10 % der offenen Prozesse) können nicht innerhalb kritisch der vorgegebenen Bearbeitungsdauer erledigt werden

mehr als 10 % der offenen Prozesse können nicht innerhalb der vorgegebe- problematisch nen Bearbeitungsdauer erledigt werden

Kapitel 6: Abschlussrevision im Bereich EL und ÜL

6.1 Ergänzungsleistungen

6101 Rechnungsabschluss

Prüfen und berichten: ob die Salden im Jahresabschluss mit den Buchungsunter- lagen übereinstimmen.

6102 Erfassung pro Leistungskategorie

Prüfen und berichten: ob die Leistungen, Rückforderungen sowie deren Abschrei- bungen und Erlasse gemäss der nachfolgenden Aufstel- lung getrennt voneinander erfasst werden und dass bei den einzelnen Kategorien keine Leistungen der anderen Kategorien verbucht worden sind: – jährliche EL zur AHV; – jährliche EL zur IV; – Krankheits- und Behinderungskosten; – weitere kantonale Versicherungs- oder Fürsorgeleis- tungen.

6103 Rekapitulation

Prüfen und berichten: ob die Endresultate der Rekapitulation aus der EL-Fach- applikation und die in den entsprechenden Betriebskonten ausgewiesenen Beträge übereinstimmen.

6104 Leistungsbuchhaltung

Prüfen und berichten: ob die allenfalls geführte Leistungsbuchhaltung mit der Re- kapitulation der EL-Fachapplikation und den Konten der Hauptbuchhaltung übereinstimmt.

6105 Bundesbeiträge

Prüfen und berichten: – ob die Eintragungen in der Abrechnung zur Festsetzung des Bundesbeitrages mit den Konten der Betriebsrech- nung überein-stimmen, insbesondere ist zu prüfen, dass keine: – Krankheits- und Behinderungskosten, sowie – Krankenkassenprämien darin enthalten sind; – ob die vom BSV erstellte Abrechnung mit den gemelde- ten Zahlen übereinstimmt und der Kantonsanteil korrekt ermittelt wurde.

6106 Verwaltungskosten

Prüfen und berichten: ob die Belastungen in der Verwaltungsrechnung Rk 480 ausschliesslich die EL und falls aufgrund kantonaler Rege- lung zulässig allenfalls zusätzlich die ÜL betreffen.

6107 Kostenverteilung

Prüfen und berichten: ob allenfalls angewendete Kostenverteilschlüssel, mit wel- chen die Verwaltungsrechnung der EL belastet werden (z.B. für IT-Kosten), nachvollziehbar und angemessen sind.

6108 Durchführungsentschädigung

Prüfen und berichten: – ob die angewandte Vergütungsregelung der vom Bun- desamt genehmigten Vergütungsregelung zwischen dem Kanton und der Ausgleichskasse für die Durchführung der EL entspricht; – ob bei den AHV-Kassen, welche die EL durchführen, die kantonalen Entschädigungen für die Verwaltungskosten, den entsprechenden Vergütungsregelungen (Art. 32 ELV) entsprechen und zur Deckung der im Zusammen- hang mit der Durchführung der EL entstehenden Kosten ausreichend sind.

6109 Plausibilisierung der EL-Statistik Stand Mai des Berichts-

jahres Prüfen und berichten: ob die Werte der EL-Statistik mit Stand Mai des Berichts- jahres mit der Rekapitulation aus der EL-Fachapplikation übereinstimmen.

6110 Gesamtbeurteilung

Zusammenfassende Schlussfolgerung zum Prüfungser- gebnis: – Gesamtbeurteilung über die Qualität der Buchführung der EL.

6.2 Überbrückungsleistungen

6201 Rechnungsabschluss

Prüfen und berichten: ob die Salden im Jahresabschluss mit den Buchungsunter- lagen übereinstimmen.

6202 Erfassung pro Leistungskategorie

Prüfen und berichten: ob die Leistungen, Rückforderungen sowie deren Abschrei- bungen und Erlasse gemäss der nachfolgenden Aufstel- lung getrennt voneinander erfasst werden und dass bei den einzelnen Kategorien keine Leistungen der anderen Kategorien verbucht worden sind: – jährliche ÜL; – Krankheits- und Behinderungskosten.

6203 Rekapitulation

Prüfen und berichten: ob die Endresultate der monatlichen Rekapitulationen der ÜL (aus Fachapplikation oder manueller Liste) und die in den entsprechenden Betriebskonten ausgewiesenen Be- träge übereinstimmen.

6204 Leistungsbuchhaltung

Prüfen und berichten: ob die allenfalls geführte Leistungsbuchhaltung mit der mo- natlichen Rekapitulation der ÜL (aus Fachapplikation oder manueller Liste) und den Konten der Hauptbuchhaltung übereinstimmt.

6205 Geldbestand

Prüfen und berichten: ob der Geldbestand über ein separates Bank- oder Post- konto bzw. über ein im Rk 250 geführtes Kontokorrent aus- gewiesen werden kann.

6206 Verwaltungskosten

Prüfen und berichten: ob die Belastungen in der Verwaltungsrechnung Rk 258 ausschliesslich die ÜL betreffen.

6207 Kostenverteilung

Prüfen und berichten: ob allenfalls angewendete Kostenverteilschlüssel, mit wel- chen die Verwaltungsrechnung der ÜL belastet werden (z.B. für IT-Kosten), nachvollziehbar und angemessen sind.

6208 Deckung Verwaltungskosten

Prüfen und berichten: ob die Entschädigung für den Verwaltungsaufwand kosten- deckend ist.

6209 Gesamtbeurteilung

Zusammenfassende Schlussfolgerung zum Prüfungser- gebnis: − Gesamtbeurteilung über die Qualität der Buchführung der ÜL.

Kapitel 7: Inkrafttreten

7001 Diese Weisungen treten auf den 1. Januar 2027 für die

erstmalige Anwendung für die Abschlussrevision 2026 in Kraft. Sie ersetzen die Weisungen vom 1. Januar 2004 mit allen Nachträgen bis und mit 1. Januar 2025.

Weisungen für die Revision der AHV-Ausgleichskassen; gültig ab 01.01.2027, Stand: 01.06.2026 | Lexipedia | Lexipedia