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Nachtrag 9 zu den Weisungen für die Revision der AHV-Ausgleichskassen; gültig ab 01.01.2022

Nachtrag Nr. 9 zu den Weisungen für die Revision der AHV-Aus- gleichskassen

Gültig ab 1. Januar 2022

Stand: Datum

318.107.07 d WRAK

01.22

Vorbemerkungen zum Nachtrag 9, gültig ab 1. Januar 2022

Hauptrevision

Rz 1600 Struktur der Berichterstattung zur Hauptrevision

In der Einleitung, muss die Anzahl Tage pro Revisor/in, die für die Revision der AHV-Kasse eingesetzt wurden, angegeben werden. Punkt 3 wurde ebenfalls ergänzt. Punkte, die in der Revision nicht geprüft wurden, sind nun explizit zu erwähnen.

Rz 2103 Übertragene Aufgaben und Arbeiten durch Dritte

Eine separate Tabelle, die alle Übertragenen Aufgaben auflistet, ist nun erforderlich und wird bei jeder Hauptrevision aktualisiert.

Rz 2204 Das Beitragsbezugs- und Inkassoverfahren

Hinzufügung einer zusätzlichen Kontrolle bezüglich «Strafverfahren aufgrund von Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeitragsantei- len».

Rz 2301 Arbeitgeberkontrollen

Ergänzung der Bestimmung, dass die Kontrollen « grundsätzlich » an Ort und Stelle durchgeführt werden müssen.

Rz 2403 Erwerbsausfallentschädigung (EO) für Dienstleistende und

die Teilnahme an J+S-Kursen Der Titel der Randziffer wurde umbenannt und zwei neue Kontroll- punkte hinzugefügt: Die Prüfung der von der Ausgleichskasse er- fassten Eingabeparameter für den Leistungsanspruch und -berech- nung der EO und die Anwendung des Systems SEODOR gemäss

Rz 6012.2 ff WEO.

Neue Randziffern bezüglich EO  2403.1: Mutterschaftsentschädigung (MSE)  2403.2: Vaterschaftsentschädigung (VSE)  2403.3: Betreuungsentschädigung

Rz 2404 Ergänzungsleistungen

Anpassungen nach dem Inkrafttreten der EL-Reform:  Anrechnung eines übermässigen Vermögensverbrauchs  Vorschussleistungen bei verzögerter Bearbeitungsdauer  Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf Rückforderungen von rechtmässig bezogener EL von den Erben EDI BSV | Weisungen für die Revision der AHV-Ausgleichskassen Gültig ab 1. Januar 2022 | 318.107.07 d

Neue Randziffer  2406 : Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Rz 2501 Versicherungsausweis

Aufgehoben

Rz 2502 Eröffnung und Führung der Individuellen Konti

« IK-Eröffnung mit und ohne Vorlage des Versicherungsausweises » ersetzt durch « IK-Eröffnung bei Neueintritt ».

Rz 2601 Buchführung

« Fotokopie » ersetzt durch « Auszug ».

Rz 2701 Anhang

Anhang ergänzt.

Abschlussrevision

Rz 3053 Übrige Kontokorrentkonten, Guthaben und Schulden (aus-

genommen Rz 3057) Konto 1110 hinzugefügt.

Rz 3058 EL-Konten

Neue Punkte:  Die Anteile des Bundes und des Kantons an die Ergänzungs- leistungen explizit bestätigen  Berichten ob die Belastungen der Verwaltungsrechnung im Rk

480 ausschliesslich die EL betreffen

Neue Randziffer  3058.1 ÜL-Konten

Rz 3066 Gliederung des Berichts

Anforderungen an die Struktur des Berichts ergänzt.

Die Änderungen sind mit dem Vermerk 1/22 gekennzeichnet.

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