2022.BVD.8268
Kostenbeitragsverordnung KBV, Änderung
25 octobre 2023Allemand2 min
Source be.ch
Synopse
2023_1_BVD_Kostenbeitragsverordnung_KBV_2022.BVD.8268
Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: – Geändert: 762.415 Aufgehoben: –
Geltendes Recht Beschlussvorlage
Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Ver- kehrs (KBV)
Der Regierungsrat des Kantons Bern,
auf Antrag der Bau- und Verkehrsdirektion,
Dispositiv
beschliesst:
I.
Der Erlass 762.415 Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs vom 23.08.1995 (KBV) (Stand 01.11.2021) wird wie folgt geändert:
Art. 9 Festlegung des Verteilschlüssels
1 1 Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination berechnet das Ver- Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination berechnet das Ver- kehrsangebot jeweils für zwei Jahre im Voraus. kehrsangebot jeweilsin der Regel für zwei Jahre im Voraus. 2 2 Grundlage ist dabei der veröffentlichte Jahresfahrplan des Jahres vor der fest- Grundlage ist dabei der veröffentlichte Jahresfahrplan des Jahres vor der fest- zulegenden Zweijahresperiode. Bahnersatzangebote aufgrund von Umbauten o- zulegenden ZweijahresperiodePeriode. Bahnersatzangebote aufgrund von Um- der Sanierungen werden nicht berücksichtigt, es gilt der normale Fahrplan. bauten oder Sanierungen werden nicht berücksichtigt, es gilt der normale Fahr- plan.
II.
Geltendes Recht Beschlussvorlage
Keine Änderung anderer Erlasse.
III.
Keine Aufhebungen.
IV.
Diese Änderung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft.
Bern, 25. Oktober 2023
Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Müller Der Staatsschreiber: Auer