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Decisione

2022.BVD.8268

Kostenbeitragsverordnung KBV, Änderung

25 ottobre 2023Tedesco2 min

Source be.ch

Synopse

2023_1_BVD_Kostenbeitragsverordnung_KBV_2022.BVD.8268

Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: – Geändert: 762.415 Aufgehoben: –

Geltendes Recht Beschlussvorlage

Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Ver- kehrs (KBV)

Der Regierungsrat des Kantons Bern,

auf Antrag der Bau- und Verkehrsdirektion,

Dispositiv

beschliesst:

I.

Der Erlass 762.415 Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs vom 23.08.1995 (KBV) (Stand 01.11.2021) wird wie folgt geändert:

Art. 9 Festlegung des Verteilschlüssels

1 1 Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination berechnet das Ver- Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination berechnet das Ver- kehrsangebot jeweils für zwei Jahre im Voraus. kehrsangebot jeweilsin der Regel für zwei Jahre im Voraus. 2 2 Grundlage ist dabei der veröffentlichte Jahresfahrplan des Jahres vor der fest- Grundlage ist dabei der veröffentlichte Jahresfahrplan des Jahres vor der fest- zulegenden Zweijahresperiode. Bahnersatzangebote aufgrund von Umbauten o- zulegenden ZweijahresperiodePeriode. Bahnersatzangebote aufgrund von Um- der Sanierungen werden nicht berücksichtigt, es gilt der normale Fahrplan. bauten oder Sanierungen werden nicht berücksichtigt, es gilt der normale Fahr- plan.

II.

Geltendes Recht Beschlussvorlage

Keine Änderung anderer Erlasse.

III.

Keine Aufhebungen.

IV.

Diese Änderung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft.

Bern, 25. Oktober 2023

Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Müller Der Staatsschreiber: Auer