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Décision

RRB Nr. 859/2023

Kindesschutzkommission, Amtsdauer 2023-2027, Ergänzungswahl

5 juillet 2023Allemand1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juli 2023

859. Kindesschutzkommission (Amtsdauer 2023–2027,

Erwägungen

Ergänzungswahl) Gemäss § 4 der Verordnung über die Kindesschutzkommission vom 28. März 2012 (LS 852.17) ernennt der Regierungsrat die Mitglieder der Kommission und bestimmt den Vorsitz. Die Kommission umfasst höchs- tens 19 Mitglieder und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Ver- tretern der Direktion der Justiz und des Innern, der Sicherheitsdirektion, der Gesundheitsdirektion, der Bildungsdirektion sowie von weiteren In- stitutionen, die mit dem Kindesschutz befasst sind. Mit Beschluss Nr. 552/2023 wählte der Regierungsrat die Mitglieder der Kindesschutzkommission für die Amtsdauer 2023–2027. In Ergän- zung zu den bestehenden Mitgliedern ist als neues Mitglied zusätzlich Ursula Leu, Jugendanwaltschaft See/Oberland, zu wählen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglied der Kindesschutzkommission wird für die Amtsdauer 2023–2027 mit Wirkung ab 1. Juli 2023 Leu Ursula, Jugendanwaltschaft See/Oberland, gewählt.

II. Mitteilung an Leu Ursula und die Kindesschutzkommission (Ver- sand durch die Bildungsdirektion) sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli