RRB Nr. 859/2023
Kindesschutzkommission, Amtsdauer 2023-2027, Ergänzungswahl
5 luglio 2023Tedesco1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juli 2023
859. Kindesschutzkommission (Amtsdauer 2023–2027,
Erwägungen
Ergänzungswahl) Gemäss § 4 der Verordnung über die Kindesschutzkommission vom 28. März 2012 (LS 852.17) ernennt der Regierungsrat die Mitglieder der Kommission und bestimmt den Vorsitz. Die Kommission umfasst höchs- tens 19 Mitglieder und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Ver- tretern der Direktion der Justiz und des Innern, der Sicherheitsdirektion, der Gesundheitsdirektion, der Bildungsdirektion sowie von weiteren In- stitutionen, die mit dem Kindesschutz befasst sind. Mit Beschluss Nr. 552/2023 wählte der Regierungsrat die Mitglieder der Kindesschutzkommission für die Amtsdauer 2023–2027. In Ergän- zung zu den bestehenden Mitgliedern ist als neues Mitglied zusätzlich Ursula Leu, Jugendanwaltschaft See/Oberland, zu wählen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Mitglied der Kindesschutzkommission wird für die Amtsdauer 2023–2027 mit Wirkung ab 1. Juli 2023 Leu Ursula, Jugendanwaltschaft See/Oberland, gewählt.
II. Mitteilung an Leu Ursula und die Kindesschutzkommission (Ver- sand durch die Bildungsdirektion) sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli