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Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura

vom 06.03.2024 (Stand 22.09.2024)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b der Kantonsverfassung[1],

 

auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

Art. 1 Beitritt

Der Kanton Bern tritt dem unter der BAG-Nummer 24-062 veröffentlichten Konkordat vom 15. November 2023 zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura (Moutier-Konkordat) bei.

Art. 2 Aufhebung

Dieser Beschluss und das Konkordat treten gleichzeitig mit dem Gesetz vom 26. Januar 2016 betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG)[2] ausser Kraft und werden aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung entfernt.

Art. 3 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch das Volk in Kraft.

Art. 4 Obligatorische Volksabstimmung

Dieser Beschluss unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung.

Egress

Bern, 6. März 2024

Im Namen des Grossen Rates

Der Präsident: Rappa

Der Generalsekretär: Trees

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 16. Oktober 2024

 

Der Regierungsrat, nach Zusammenstellung der Protokolle über die Volksabstimmung vom 22. September 2024,

beurkundet:

 

Der Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura ist mit 253’159 gegen 51'104 Stimmen angenommen worden.

 

Für getreuen Protokollauszug

Der Staatsschreiber: Auer

24-063

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
06.03.2024 22.09.2024 Erlass Erstfassung 24-063

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 06.03.2024 22.09.2024 Erstfassung 24-063