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105.42

Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Gebietsänderungskonkordat über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg

vom 09.02.2020 (Stand 09.02.2020)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b der Kantonsverfassung[1] sowie Artikel 10 Absätze 1 und 2 des Gesetzes vom 7. Juni 2017 betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clavaleyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemeinde Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG)[2],

auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Bern tritt dem Gebietsänderungskonkordat vom 13. März 2019 über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg[3] bei.

Art. 2

Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch das Volk in Kraft.

Dieser Beschluss und das Gebietsänderungskonkordat treten gleichzeitig mit dem Clavaleyres-Gesetz ausser Kraft und werden aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung entfernt.

Art. 3

Dieser Beschluss unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung.

Egress

Bern, 12. Juni 2019

Im Namen des Grossen Rates

Der Präsident: Zaugg-Graf

Der Generalsekretär: Trees

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 25. März 2020

 

Der Regierungsrat, nach Zusammenstellung der Protokolle über die Volksabstimmung vom 9. Februar 2020, beurkundet:

Der Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Gebietsänderungskonkordat über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg ist mit 249’918 gegen 30’766 Stimmen angenommen worden.

 

Für getreuen Protokollauszug

Der Staatsschreiber: Auer

20-019

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
09.02.2020 09.02.2020 Erlass Erstfassung 20-019

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 09.02.2020 09.02.2020 Erstfassung 20-019