Die Finanzdirektion
- leitet und koordiniert den Finanzhaushalt des Kantons;
- erarbeitet zuhanden des Regierungsrates die Grundsätze für die Finanzpolitik, die Steuerpolitik, die Personalpolitik, die Organisationsentwicklung, den Informatik- und Telekommunikationseinsatz und das Staatsbeitragswesen;
- bereitet die Gesetzgebung im gesamten Gebiet ihrer Aufgaben vor;
- berät und unterstützt die Fachdienste der Direktionen und der Staatskanzlei in Finanz-, Personal-, Organisations-, Informatik-, Telekommunikations- und Statistikfragen sowie im Staatsbeitragswesen, erarbeitet direktionsübergreifende Massnahmen und leitet entsprechende direktionsübergreifende Koordinationsgremien;
- gibt zu den Geschäften des Regierungsrates, die den Finanzhaushalt betreffen, vorgängig den Mitbericht nach Massgabe der Finanzhaushaltsgesetzgebung ab;
- erarbeitet das Budget sowie den Aufgaben- und Finanzplan;
- ist verantwortlich für die fachliche und systemtechnische Haushaltsführung und erarbeitet den Geschäftsbericht, die Konzernrechnung sowie die entsprechende Hochrechnung;
- vollzieht den Finanzausgleich und berechnet und koordiniert den Lastenausgleich;
- führt die Tresorerie und das Versicherungsmanagement des Kantons;
- besorgt das Steuerwesen;
- ist verantwortlich für das zentrale Personalwesen;
- ist verantwortlich für die direktionsübergreifenden Belange im Bereich der Informatik, der Telekommunikation, der Organisationsentwicklung sowie des Staatsbeitragswesens;
- ist verantwortlich für die gesamtkantonale Betreuung und Weiterentwicklung der Neuen Verwaltungsführung (NEF);
- ist verantwortlich für die direktionsübergreifenden Aufgaben des öffentlichen Beschaffungswesens;
- führt in ihrem Geschäftskreis den Verkehr mit den Bundesbehörden und den Organen der interkantonalen Zusammenarbeit;
- besorgt in ihrem Geschäftskreis die Planung, den Vollzug und das Berichtswesen bezüglich Aufgaben und Mittel sowie das Risikomanagement.