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559.15

Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat)

vom 19.11.2009 (Stand 01.05.2010)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

Gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b der Kantonsverfassung[1],

auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 559.15-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 2. April 2009 über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) bei.

Art. 2

Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Interkantonalen Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

Art. 3

Der Grosse Rat ist zuständig, die Interkantonale Vereinbarung gemäss Artikel 15 zu kündigen.

Art. 4

Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.

Art. 5

Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.

Egress

Bern, 19. November 2009

Im Namen des Grossen Rates

Die Präsidentin: Bornoz Flück

Der Vizestaatsschreiber: Krähenbühl

10-34

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
19.11.2009 01.05.2010 Erlass Erstfassung 10-34

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 19.11.2009 01.05.2010 Erstfassung 10-34