Der vorliegende Prämientarif ist auf alle von der GVB versicherten Gebäude anwendbar. *
Massgebend für die Prämienbemessung der Gebäude sind namentlich ihre Zweckbestimmung, Bauart und Grösse sowie ihre besonderen Brand- und Elementarrisiken. *
Die konkrete Bemessung der Prämie für ein Gebäude ergibt sich aus den nachfolgenden Tarifpositionen. Gebäude mit Zweckbestimmungen, die im vorliegenden Tarif nicht aufgeführt sind, werden aufgrund vergleichbarer Zweckbestimmungen und in Berücksichtigung von Absatz 2 vorstehend tarifiert. *
Auf der Versicherungsprämie ist die eidgenössische Stempelsteuer geschuldet. Keine Stempelsteuer wird erhoben auf dem Präventionsbeitrag für Feuer- und Elementarschäden. Der Verwaltungsrat setzt jährlich die Höhe des Präventionsbeitrages fest. *
Artfremde Nutzungen eines Gebäudes werden bei der Tarifierung nur berücksichtigt, wenn sie mehr als 20 Prozent des Gesamtvolumens ausmachen.