Die Staatsangehörigen beider Staaten, die einen gültigen heimatlichen Diplomaten-, Sonder- oder Dienstpass besitzen und Mitglied einer diplomatischen Mission, eines konsularischen Postens oder einer ständigen Mission ihres Staates bei einer internationalen Organisation sind, mit der ein Sitzabkommen abgeschlossen wurde, können ohne Visum in das Hoheitsgebiet des anderen Staates einreisen und sich dort während der Dauer ihrer Tätigkeit aufhalten. Die Stelle, die Ankunft und die endgültige Abreise der oben genannten Personen sowie die Beendigung ihrer Tätigkeit werden dem Empfangsstaat durch den Entsendestaat im Voraus auf diplomatischem Weg notifiziert.
Familienangehörige der in Absatz 1 bezeichneten Personen, die Staatsangehörige des Entsendestaates und Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen heimatlichen Diplomaten-, Sonder- oder Dienstpasses sind, profitieren von denselben Leistungen, sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben und vom Empfangsstaat als Familienangehörige mit einem Recht auf den Aufenthalt bei den Personen nach Absatz 1 anerkannt werden.