Antragstellende Partei – Staat, welcher Personen mit unbefugtem Aufenthalt übergibt.
Ersuchte Partei – Staat, welcher Personen von der antragstellenden Partei übernimmt.
Antrag – Schriftliches Gesuch der antragstellenden Partei zur Rückführung von Personen.
Rückübernahme – Rückübernahme von Personen, deren Aufenthalt nicht oder nicht mehr in dem Mitgliedstaat des vorliegenden Abkommens berechtigt ist, in das Land, dessen Staatsbürgerschaft sie haben oder in dem sie zuvor ihren ständigen Aufenthalt hatten.