Staatsangehörige beider Parteien, die einen nationalen Diplomaten-, offiziellen oder Dienstpass besitzen, der mindestens noch 6 (sechs) Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der anderen Partei gültig ist und innerhalb der letzten 10 (zehn) Jahre ausgestellt wurde, und die Mitglied einer diplomatischen Mission, eines konsularischen Postens oder einer ständigen Mission der jeweiligen Partei bei einer Organisation sind, mit der ein Sitzabkommen abgeschlossen wurde, können ohne Visum in das Hoheitsgebiet der anderen Partei einreisen und sich dort während der Dauer ihrer Tätigkeit aufhalten. Die Stelle und die Tätigkeit der oben genannten Personen werden der Empfangspartei durch die Entsendepartei im Voraus auf diplomatischem Weg notifiziert.
Familienangehörige der in Absatz 1 bezeichneten Personen, die Staatsangehörige der Entsendepartei und Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen nationalen Diplomaten-, offiziellen oder Dienstpasses sind, geniessen dieselben Erleichterungen, sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben und die Empfangspartei ihren Status als Familienangehörige anerkennt, gemäss welchem sie berechtigt sind, die Personen nach Absatz 1 zu begleiten.