Wird ein Visumgesuch für Liechtenstein bearbeitet, spricht sich das BFM mit dem APA ab, bevor das entsprechende Visum ausgestellt oder verweigert wird. Das APA teilt dem BFM mit, in welchen Fällen Schengen-Visa ohne vorgängige Absprache direkt von den schweizerischen Auslandsvertretungen ausgestellt werden können.
Das BFM stellt die Visumsunterlagen einschliesslich einer Stellungnahme dem APA nach Möglichkeit in gesicherter elektronischer Form zur Prüfung zu. Das Visum darf erst nach Genehmigung durch das APA ausgestellt werden.
Bei einem Visumverfahren an einem internationalen Flughafen in der Schweiz (Schengen-Aussengrenze) können die für die Grenzkontrollen zuständigen Behörden ausserhalb der Bürozeiten des APA auf eine Absprache mit dem APA verzichten. Vor Erteilung oder Verweigerung eines Schengen-Visums nehmen sie in jedem Fall Rücksprache mit dem BFM .
Schweizerische Visumkleber für Liechtenstein enthalten den Zusatz «R FL».