Zum Zwecke dieser Vereinbarung kommen folgende Definitionen zur Anwendung:
- «Gastgebender Staat» (GS) bezeichnet diejenige Nation, in deren Gebiet die Austausch- und/oder Besuchsprogramme sowie gemeinsamen Trainingsaktivitäten durchgeführt werden.
- «Entsendestaat» (ES) bezeichnet diejenige Nation, welche Personal zur Teilnahme an Übungen oder Training des GS entsendet.
- «Personal» bezeichnet die militärischen und zivilen Angestellten der Schweizer Luftwaffe (nachstehend LW genannt) und der Königlichen Niederländischen Luftwaffe der (nachstehend RNLAF genannt), welche an den Austausch- und/oder Besuchsprogrammen sowie gemeinsamen Trainingsaktivitäten teilnehmen.