US‑Tarif‑Nr. |
Beschreibung |
518.52 |
Anderweit nicht genannte Artikel aus Asbest, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
544.43 |
Windschutzscheiben, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
642.22 |
Litzen, Seile und Kabel aus Draht, mit montiertem Zubehör oder zu Artikeln verarbeitet, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
647.04 |
Scharniere, Beschläge und Zubehörteile, anderweit nicht genannt, nicht mit Edelmetall beschichtet oder überzogen, aus Eisen oder Stahl, Aluminium oder Zink, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
647.07 |
Scharniere, Beschläge und Zubehörteile, anderweit nicht genannt, nicht mit Edelmetall beschichtet oder überzogen, aus unedlen Metallen ausser Eisen, Stahl, Aluminium oder Zink, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
652.11 |
Schläuche aus Metall, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
653.41 |
Beleuchtungsartikel und Teile davon, aus unedlem Metall, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
653.96 |
Toiletten‑ und Hygieneartikel, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
660.58 |
Kolbenverbrennungsmotoren, nicht mit Selbstzündung, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
660.61 |
Kolbenlose Verbrennungsmotoren, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
660.69 |
Teile von Kolbenverbrennungsmotoren, nicht mit Selbstzündung, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
660.73 |
Teile von kolbenlosen Verbrennungsmotoren oder Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
660.87 |
Nichtelektrische Maschinen und Motoren, anderweit nicht genannt, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
660.99 |
Flüssigkeitspumpen mit beliebiger Antriebsart, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
661.08 |
Gebläse und Ventilatoren, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
661.14 |
Kompressoren, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
661.17 |
Luftpumpen und Vakuumpumpen, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
661.22 |
Klimageräte, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
661.37 |
Maschinen, Apparate, Geräte und Einrichtungen zur Kälteerzeugung, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
661.91 |
Zentrifugen, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
661.97 |
Apparate zum Filtrieren oder Reinigen, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
662.52 |
Feuerlöscher, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zu gelassen |
664.12 |
Aufzüge, Fördermaschinen, Winden, Flaschenzüge, Krane, Stetigförderer und andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
676.16 |
Buchungsmaschinen, Tabelliermaschinen und andere Datenverarbeitungsmaschinen, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
678.48 |
Flugsimulatoren und Teile davon |
680.47 |
Getriebe und andere Geschwindigkeitsregler mit Ausnahme der unter 680.43 und 680.44 genannten, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
680.51 |
Flaschenzüge, Wellenkupplungen und Teile davon, eigens zum Einbau in Zivilluftfahrzeuge konstruiert, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
680.57 |
Drehmomentwandler und Teile davon, eigens zum Einbau in Zivilluftfahrzeuge konstruiert, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
680.59 |
Kettenräder, Schaltkupplungen und Kardangelenke, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
682.08 |
Elektrische Transformatoren von mindestens 1 kVA, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
682.42 |
Elektromotoren von mindestens 1 PS, aber nicht mehr als 20 PS, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
682.46 |
Elektromotoren von über 20 PS, aber unter 200 PS, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
682.61 |
Generatoren, rotierende Umformer sowie Stromrichter, Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
683.62 |
Magnetzünder, Permanentmagnetmaschinen, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen und andere elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser für Verbrennungsmotoren; Generatoren und Lade‑ oder Rückstromschalter, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
684.26 |
Mikrowellenöfen, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
684.31 |
Kochherde, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
684.42 |
Backöfen und Heizgeräte, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
684.51 |
Einrichtungen zum Wärmen von Speisen, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
684.72 |
Mikrophone, Lautsprecher, Kopfhörer, Tonfrequenzverstärker und bestehende elektrische Tonverstärkeranlagen, aus den vorgenannten Teilen, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
685.25 |
Transistorfunkempfänger, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
685.30 |
Andere Sende‑ und Empfangsgeräte für den Funksprech‑ oder Funktelegraphieverkehr, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
685.41 |
Bandaufzeichnungsgeräte sowie Diktataufzeichnungs‑ und Umschreibgeräte; Baugruppen und Untergruppen für diese Geräte, aus zwei oder mehr zusammengesetzten Teilen bestehend und eigens für den Einbau in Zivilluftfahrzeuge konstruiert, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
685.61 |
Geräte für Funknavigation, Funkmessung oder Funkfernsteuerung, Baugruppen und Untergruppen für diese Geräte, aus zwei oder mehr zusammengesetzten Teilen bestehend und eigens für den Einbau in Zivilluftfahrzeuge konstruiert, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
685.72 |
Elektrische Läutwerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruch‑ oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und andere elektrische Geräte zum Geben von hörbaren oder sichtbaren Signalen, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
686.21 |
Automatische Spannungs‑ und Strom‑Spannungsregler zur Verwendung in 6‑Volt‑, 12‑Volt‑ oder 24‑Volt‑Systemen, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
686.25 |
Automatische Spannungs‑ und Strom‑Spannungsregler, nicht zur Verwendung in 6‑Volt‑, 12‑Volt‑ oder 24‑Volt‑Systemen konstruiert, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
686.62 |
Sealed‑Beam‑Scheinwerfer, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
688.14 |
Zündverkabelungen, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
688.42 |
Elektrische Synchros und Messwertumsetzer, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
694.16 |
Zivile Luftschiffe und Ballone |
694.21 |
Zivile Segelflugzeuge |
694.41 |
Zivile Luftfahrzeuge (einschliesslich Hubschrauber) |
694.62 |
Andere Teile ziviler Luftfahrzeuge, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
709.46 |
Gasmasken und ähnliche Atmungsgeräte, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
710.09 |
Optische Instrumente ausser Messbildinstrumenten und Entfernungsmessern, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
710.15 |
Kreiselkompasse und Teile davon, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
710.17 |
Andere Kompasse; sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
710.31 |
Automatische Kurssteuerungsgeräte und Teile davon, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
710.47 |
Andere Navigationsinstrumente und ‑geräte sowie Teile davon, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
711.37 |
Flüssigkeitsthermometer, ausgenommen Thermometer zu human- und veterinärmedizinischen Zwecken, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
711.39 |
Andere Thermometer, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
711.83 |
Durchflussmesser, Wärmemengenzähler mit eingebauten Flüssigkeitsverbrauchszählern und Anemometer, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
711.87 |
Manometer, Thermostate und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen, Kontrollieren oder Regeln von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Grössen von Flüssigkeiten oder Gasen oder zum Regeln von Temperaturen, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
711.97 |
Geschwindigkeitsmesser und Tachometer, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
712.06 |
Elektrische oder elektronische optische Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen, Prüfen, Kontrollieren, Regeln oder zum Analysieren, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
712.48 |
Elektrische automatische Flugsteuerungsinstrumente und ‑apparate sowie Teile davon, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
712.52 |
Andere elektrische oder elektronische Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen, Prüfen, Kontrollieren, Regeln oder zum Analysieren, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
715.16 |
Uhren mit Kleinuhr‑Werk oder Uhrwerk mit einer Breite von weniger als 1,77 Zoll, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
720.09 |
Uhrenwerke, gangfertig, mit oder ohne Zifferblatt und Zeiger, auch aufmontiert, mit mehr als einem Stein, die über 47 Stunden laufen, ohne aufgezogen werden zu müssen, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
727.49 |
Möbel aus verstärktem Kunststoff oder aus Schichtstoff, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
727.51 |
Möbel aus anderem Kautschuk oder Kunststoff, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
756.56 |
Möbel aus anderem Material als unversponnenen pflanzlichen Fasern, Holz, Textilien (ausser Baumwolle), Kautschuk oder Kunststoff, Kupfer oder Leder, sofern für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |
772.46 |
Luftreifen aus Kautschuk oder Plastik, sofern für Zivilluftfahrzeuge zugelassen |
772.67 |
Schläuche und Rohre, anderweit nicht genannt, aus Kautschuk oder Kunststoff, für Gas‑ oder Flüssigkeitsleitungen. mit Formstücken, Verschlussstücken und Verbindungsstücken, sofern zur Verwendung in Zivilluftfahrzeugen zugelassen |