Arbeiten des ersten Ausbaues
Baubeschrieb und Kostenvoranschlag
Baubeschrieb
Der vorliegende Baubeschrieb umschreibt die allgemeine Anordnung des Flughafens sowie die Arbeiten des ersten Ausbaues, die gemäss Artikel 2 des Staatsvertrages zu verwirklichen sind.
I. Die Bodenorganisation
Der Flughafen soll mindestens den Vorschriften der Klasse A der französischen Norm entsprechen. Er wird über zwei Pisten verfügen.
Die erste bildet mit der geographischen Nordrichtung einen Winkel von 335 Grad und wird zur Instrumentenpiste ausgebaut.
Die zweite wird mit der geographischen Nordrichtung einen Winkel von 260 Grad bilden und dadurch wesentlich in der Richtung der häufigsten und stärksten Winde liegen.
Diese Pisten werden eine Breite von 60 Meter aufweisen; die erstgenannte Piste wird 4000 Meter und die zweitgenannte Piste 2000 Meter lang sein.
Die den Pisten zugehörenden Rasenstreifen sind beziehungsweise 300 und 150 Meter breit. Diese Pisten sind mit 25 Meter breiten Rollstrassen mit der Zone der Bauten und Einrichtungen zu verbinden. Ausser den Pisten für gewerbsmässige Luftfahrt können parallel zu ihnen Abflugstreifen für Leichtflugzeuge angelegt werden, und zwar ein Streifen für jede Pistenrichtung.
Der zur Instrumentenpiste parallel verlaufende Abflugstreifen kann durch eine höchstens 1800 Meter lange Parallelpiste ersetzt werden, um die Aufnahmefähigkeit des Pistensystems und die Absonderung der allgemeinen Luftfahrt zu steigern.
II. Einrichtungen
Die Einrichtungen für die Abfertigung der Fluggäste, der Fluggüter und der Luftfahrzeuge kommen in den nordöstlichen und nordwestlichen Pistenwinkel zu liegen. Sie umfassen mindestens ein Abfertigungsgebäude für den Fluggastverkehr und ein Abfertigungsgebäude für den Frachtverkehr, deren überdeckte Fläche beziehungsweise ungefähr 21 000 m 2 und 10 500 m 2 betragen und die über die notwendigen Nebengebäude verfügen, um die Büros für die allgemeinen Flughafendienste, der Zoll- und Polizeidienste unterzubringen.
Zu den Einrichtungen des Flughafens gehören auch die Garagen und die Dienstwohnungen für jenen Teil des Personals, das aus dienstlichen Gründen an Ort und Stelle wohnen muss.
Die Flugzeugeinstellhallen werden eine bedeckte Fläche von ungefähr 10 000 m 2 aufweisen.
Die Flugsicherungseinrichtungen umfassen, neben der klassischen Ausrüstung des Kontrollturmes, mindestens folgende Anlagen:
- Ein Überwachungsradar SRE;
- ein Instrumentenlandesystem ILS für Anflüge in der Kategorie 2 und 3a;
- ein Funkpeilgerät;
- ein UKW-Drehfunkfeuer VOR;
- die Funkfeuer, die für die Streckenführung der Luftfahrzeuge im Nahkontrollbezirk erforderlich sind.
III. Strassenverbindungen
Der Flughafen wird mit dem schweizerischen Strassennetz durch eine Autobahn verbunden, welche die Grenzen zwischen Saint Louis und Burgfelden überquert und schweizerischen Staatsangehörigen den Zugang zum Flughafen ohne Zollformalitäten gestattet.
Diese Autostrasse wird eine Kronenbreite von mindestens 20 Meter aufweisen. Sie wird mit Abschrankungen versehen, die gemäss den von den französischen und schweizerischen Zolldiensten als notwendig erachteten Anordnungen zu erstellen sind und die die Zollgrenze bilden.
Die Verbindung des Flughafens mit dem französischen Strassennetz wird einerseits durch einen Anschluss an die Autostrasse A-35, andererseits durch einen Anschluss an den CD-12 bis sichergestellt.
Innerhalb des Flughafenperimeters sind geeignete Strassenzüge zu erstellen, um die Verbindungen der verschiedenen schweizerischen und französischen Sektoren mit den respektiven Strassennetzen der beiden Länder sicherzustellen.
Die Verbindungsstrasse vom Flughafen bis zur Schweizer Grenze und die Strasse, welche den Flughafen mit dem französischen Strassennetz verbindet, sind Bestandteile der vom Flughafen zu übernehmenden Arbeiten.
IV. Landerwerb
Auf dem beigelegten, vom Flughafen Basel-Mülhausen am 6. Februar 1969 erstellten Übersichtsplan Nr. 509 ist die grösstmögliche Gebietsausdehnung, die dem Flughafen zugestanden werden kann, dargestellt.
Die grösstmögliche, zu expropriierende Fläche hat einen Inhalt von 536 ha, wovon ungefähr 380 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Blotzheim, 127 ha auf jenem von Hesingen und 29 ha auf jenem von Saint-Louis sind.
Kostenschätzung
Die im Anhang III des Staatsvertrages vom 4. Juli 1949 aufgeführte Kostenschätzung wurde wie folgt geändert:
Anmerkungen:
1) Diese Posten umfassen:
- Verlängerung der Nord-Süd verlaufenden Hauptpiste auf 4000 Meter x 60 Meter, einschliesslich der Kosten für die hochintensive Anflug- und Pistenbefeuerung.
- Erste Etappe für die Piste der allgemeinen Luftfahrt; Bau von 1000 Meter der 45 Meter breiten Piste, einschliesslich Einrichtung der zugehörenden Befeuerung.
- Vergrösserung des Flugsteiges um 45 000 m2.
- Bau des Flugsteiges für das Leichtflugzeugzentrum «West» und Bau der Zufahrtsstrasse zu diesem Leichtflugzeugzentrum.
- Änderung der Flugsicherungseinrichtungen.
2) Zum Kurs von 1.135 ergibt diese Summe ein Zwischentotal von FFr. 98 962 920.–. dieses Zwischentotal kann als Folge der seit dem 1. August 1960 eingetretenen Bauteuerung noch eine Erhöhung erfahren.
3) Zum Kurs von 1.27 ergibt diese Summe ein Zwischentotal von FFr. 46 678 850.–. Dieses Zwischentotal kann als Folge der seit dem 1. März 1970 eingetretenen Bauteuerung noch eine Erhöhung erfahren.