In Israel wohnhafte Personen, die Leistungen der schweizerischen Rentenversicherung beanspruchen, können ihren Antrag bei der Nationalversicherungsanstalt, Verbindungsstelle, Jerusalem, einreichen.
In der Schweiz wohnhafte Personen, die Leistungen der israelischen Rentenversicherung beanspruchen, können ihren Antrag bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf einreichen.
Für die Leistungsanträge sind die hiefür vorgesehenen Formulare zu verwenden.
Die angegangene Verbindungsstelle vermerkt das Eingangsdatum des Leistungsantrages auf dem Formular, prüft den Antrag auf seine Vollständigkeit und bestätigt die Richtigkeit der vom Antragsteller gemachten Angaben, soweit dies im Formular vorgesehen ist. Sie leitet den Antrag sodann an die Verbindungsstelle des anderen Vertragsstaates weiter.