Das Bundesstrafgericht umfasst:
- gesamthaft höchstens 16 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern;
- 5 gesamthaft höchstens 4 nebenamtliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern;
- 6 höchstens 4 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer;
- höchstens 10 nebenamtliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer.