Es ist untersagt, ohne ausdrückliche Ermächtigung des Generalsekretärs der Organisation der Vereinten Nationen folgende, der Schweiz mitgeteilte Kennzeichen dieser Organisation zu benützen:
- ihren Namen (in irgendwelcher Sprache);
- ihre Sigel (in den schweizerischen Amtssprachen oder in englischer Sprache);
- ihre Wappen, Flaggen und anderen Zeichen.
Dieses Verbot gilt auch für Zeichen nach Absatz 1, die mit diesen Kennzeichen verwechselt werden können. 4