Die Bundeskriminalpolizei im Bundesamt für Polizei (fedpol) erfüllt Aufgaben:5
- als gerichtliche Polizei des Bundes;
- als Zentralstelle zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens nach Artikel 7 ZentG;
- als Zentralstelle für die Bekämpfung des unerlaubten Betäubungsmittelverkehrs nach Artikel 9 ZentG und Artikel 29 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 19516;
- als Zentralstelle für die Bekämpfung der Falschmünzerei nach Artikel 12 des Internationalen Abkommens vom 20. April 19297 zur Bekämpfung der Falschmünzerei;
- 8 als Zentralstelle für die Bekämpfung des Menschenhandels nach Artikel 5 Absatz 1 des Übereinkommens vom 16. Mai 20059 zur Bekämpfung des Menschenhandels;
- als Zentralstelle für die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen nach Artikel 1 des Internationalen Übereinkommens vom 4. Mai 191010 zur Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.