Voraussetzungen für den Erwerb des Fachhochschultitels in den Fachbereichen Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Dienstleistungen sowie Design sind:
- ein Diplom einer anerkannten Ingenieurschule (HTL), einer Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV), einer Höheren Fachschule für Gestaltung (HFG), einer Höheren Hauswirtschaftlichen Fachschule (HHF) oder ein in den Jahren 1998, 1999 oder 2000 abgeschlossenes Diplomstudium der Hotelfachschule Lausanne (EHL); und
- eine anerkannte Berufspraxis (Art. 2 Abs. 1) von mindestens fünf Jahren oder ein Nachdiplomkurs auf Hochschulstufe (Art. 3).
In den Fachbereichen soziale Arbeit, Musik, Theater und andere Künste, angewandte Psychologie sowie angewandte Linguistik richten sich die Voraussetzungen für den Erwerb des Fachhochschultitels für Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms einer höheren Fachschule nach Artikel 13 des Reglements der Erziehungsdirektorenkonferenz vom 10. Juni 1999 6 über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome.
Voraussetzungen für den Erwerb des Fachhochschultitels im Fachbereich Gesundheit mit Ausnahme des Studiengangs Pflege sind:
- einer der folgenden Abschlüsse:1.eines der folgenden Diplome einer vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkannten Schule:–«dipl. Ernährungsberaterin» / «dipl. Ernährungsberater»–«dipl. Hebamme / «dipl. Entbindungspfleger»–«dipl. Physiotherapeutin» / «dipl. Physiotherapeut»,2.ein Ausweis des SRK als «dipl. Ergotherapeutin» / «dipl. Ergotherapeut», ausgestellt nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens des entsprechenden kantonalen Abschlusses;
- eine anerkannte Berufspraxis (Art. 2 Abs. 2) von mindestens zwei Jahren; und
- ein Nachdiplomkurs auf Hochschulstufe im Fachbereich Gesundheit, Soziales, Psychologie, Medizin, Management oder Bildung (Art. 3) oder eine andere gleichwertige Weiterbildung.