Der Bundesrat bestellt eine Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ).
Bei Gesamterneuerungswahlen ist anzustreben, dass mindestens ein Drittel der Mitglieder jünger als 30 Jahre alt ist. Scheidet ein Mitglied, das bei seiner Wahl jünger als 30 Jahre alt war, während der Amtsdauer aus, so ist bei der Ergänzungswahl die Wahl eines Mitglieds anzustreben, das jünger als 30 Jahre alt ist.
Die EKKJ hat folgende Aufgaben:
- Sie berät den Bundesrat in kinder- und jugendpolitischen Belangen.
- Sie beobachtet die Situation der jungen Generation in der Schweiz, zeigt Entwicklungen auf und schlägt bei Bedarf Massnahmen vor.
- Sie prüft regelmässig, ob mit diesem Gesetz der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen genügend Rechnung getragen wird.
- Sie begutachtet kinder- und jugendpolitisch wichtige Bundesgesetze und Verordnungen vor ihrem Erlass auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche.
- Sie sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Anliegen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen.
Sie berücksichtigt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Aspekte des Schutzes, der Förderung und der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in einem ausgewogenen Verhältnis .