Dieses Gesetz bezweckt:
- für den Personenfern- und den Güterverkehr die Kapazitäten auszubauen und die Leistungen zu steigern;
- die Zahl der Vollknoten zu erhöhen;
- die Reisezeiten auf der Ost-West-Achse zu verkürzen;
- Kapazitätsengpässe auf der Nord-Süd-Achse zu beseitigen.