Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüft periodisch, ob die berufsspezifischen Kompetenzen an die Entwicklung in den Gesundheitsberufen angepasst werden müssen.
Es bezieht das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), die betroffenen Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011 sowie die betroffenen Organisationen der Arbeitswelt in die inhaltliche Überprüfung ein.
Die Überprüfung erfolgt mindestens alle zehn Jahre ab Inkrafttreten dieser Verordnung. Sie kann durch das BAG oder die Stellen nach Absatz 2 früher initiiert werden, wenn die Entwicklungen der Gesundheitsversorgung oder der Berufsprofile der Gesundheitsberufe nach GesBG eine Anpassung der berufsspezifischen Kompetenzen erfordern.
Der Bericht über die Ergebnisse der Überprüfung wird dem Bundesrat unterbreitet.