Um die Stabilität der internationalen Währungs- und Finanzbeziehungen zu erhalten und zu fördern, kann der Bund im Rahmen der bewilligten Kredite internationalen Organisationen, einzelnen Staaten und Staatengruppen Währungshilfe leisten.
Die Währungshilfe kann in Form von Darlehen, Garantieverpflichtungen und À‑fonds-perdu-Beiträgen geleistet werden.