Die vorliegende Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zur Referenzdatenbank Betriebe und Unternehmen (nachfolgend: RDB-BU) gemäss Gesetz über die Referenzdatenbanken und die Harmonisierung des Personenregisters, des Betriebs- und Unternehmensregisters sowie des Gebäude- und Wohnungsregisters (GRDB).
Die vorliegende Verordnung gilt für:
- die RDB-BU und die darin enthaltenen Daten;
- die Quelldatenbanken der RDB-BU;
- die Verknüpfungen zwischen der RDB-BU und den anderen RDB.
Die Bundesbestimmungen bleiben vorbehalten.