Das vorliegende Gesetz setzt die Gehälter fest:
- der Gerichtsbehörden gemäss dem Gesetz über die Rechtspflege;
- der Gerichtsschreiber;
- der Vertreter der Staatsanwaltschaft gemäss dem Gesetz über die Rechtspflege.
Die Gehälter des administrativen Personals und der Hilfsangestellten werden gestützt auf die Besoldungstabelle für das Personal der kantonalen Verwaltung festgelegt, auf Vorschlag der Klassifikationskommission im Sinne des Artikels 7 des Gesetzes betreffend die Besoldung der Beamten und Angestellten des Staates Wallis, deren Zusammensetzung durch einen Vertreter des Kantonsgerichts und der Staatsanwaltschaft vervollständigt wird.
Diese Gehälter werden durch die Staatskasse bezahlt.
Die Entschädigung der Gemeinderichter und der Gerichtsschreiber dieser Behörde werden vom Gemeinderat festgelegt; sie geht zu Lasten der Gemeinde. *