Das Verfahren für die Zulassung sur Dossier im Hinblick auf den Zugang zu den Studiengängen HF-G und HEdS sowie die Höhe der Kosten sind in den spezifischen Bestimmungen der betreffenden Schule festgelegt, die eine Vorprüfung der Gesuche vornimmt.
Die Verfahrenskosten für die Zulassung sur Dossier im Hinblick auf den Zugang zu den Studiengängen HF-G und HEdS werden den Kandidaten einmalig von der zuständigen Dienststelle des Departements zurückerstattet.
Die Rückerstattung erfolgt gegen Vorlage des Rückerstattungsformulars und des Zahlungsbelegs sowie der Zulassungsbestätigung zu den Studiengängen Pflege HF-G und HEdS, die der Sektion bis spätestens 31. Dezember des Einschreibejahres zugestellt werden müssen.